Darf mich ein Autofahrer auf einer Landstrasse anhalten?
Ich bin heute von einem guten Freund nach Hause gefahren, habe nur einen Kaffee und 2 Gläser stilles Mineralwasser getrunken. Hinter mir fuhr ein PKW (habe ihn im Rückspiegel gesehen) und gab NICHT das Zeichen, dass er überholen möchte. Ich bin meiner Spur weiterhin gefolgt und nach wenigen Sekunden nach einer kleinen Ortschaft zieht der PKW hinter mir raus (wieder KEIN Blinkzeichen, oder zumindest habe ich das nicht wahrgenommen) setzt sich vor mich, bremst ab und setzt den Warnblinker. Ich dachte er hätte evtl. etwas überfahren (war um 21.30 Uhr abends und es war dunkel). Aber nein, der Fahrer steigt aus, läuft auf mein Auto zu und behauptet dass ich etwas getrunken hätte, ich sei Schlangenlinie gefahren. Jetzt stellt sich für mich die Frage, der Mann war KEIN Polizist sondern ein Passant. Hat er mich zum Anhalten zwingen dürfen? Oder darf das nur die Polizei?
11 Antworten
Hallo RoseofKamelot86,
in dem von Dir geschilderten Fall durfte Dich der andere Autofahrer auf gar keinen Fall anhalten.
Hier lag ja nur der Verdacht einer Straftat vor. Beim reinen Verdacht, der in Deinem Fall ja auch noch recht wage war, darf der andere Autofahrer nur eins machen. Er darf die Polizei mit dem Handy (und kommt mir nicht, er darf während der Fahrt nicht telefonieren) anrufen und diese Informieren.
Die Polizei darf in dem Fall dann selbstverständlich den Autofahrer anhalten und in Augenschein nehmen.
Im übrigen könnte die Art wie er Dich angehalten hat den Straftatbestand der Nötigung und je nachdem wie stark das abbremsen außerhalb der geschlossenen Ortschaft ohne gerechtfertigten Grund war, noch zusätzlich den Straftatbestand des § 315c StGB = Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen.
Aber ich glaube kaum, dass sich hier eine Anzeige lohnt, denn das würde für Dich nur Arbeit bedeuten und im Endeffekt würde Aussage gegen Aussage stehen. Ok, manchmal macht es Sinn solchen Leuten mal zu zeigen, dass es so nicht geht. Kann ja auch sein, dass Dir der Richter glaubt und er eine sehr teure Lektion lernt.
Im Endeffekt musst Du wissen, wie Du weiter verfährst.
Aber war ja auch garnicht Deine Frage ob Du ihn anzeigen darfst, sondern nur, ob er Dich anhalten darf, nur weil er den Verdacht hat Du hättest was getrunken. Und die Antwort lautet: NEIN DARF ER NICHT
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo, darf er nicht, wenn keine Gefahr im Verzug ist- d.h. wenn er verhindern kann, dass durch Alkohol oder Drogeneinfluss - auch Krankheit ein Unfall - Sach- oder Personenschaden vermieden werden kann - dann ja!!! Aber in deinem Falle - so wie es du schilderst- hat er überhaupt kein Recht dazu!!! Hoffentlich hast du sein Kennzeichen notiert??? Du könntest ihn Anzeigen!!!Das ist ein Eingriff in den Straßenverkehr - bzw. in dein Privatleben!!! LG
Nein, ein anderer Verkehrsteilnehmer kann / darf Dich nicht ohne triftigen Grund (Verkehrs-unfall) anhalten. Wenn er der Meinung ist, Du hättest Alkohol getrunken, muss er die Polizei verständigen, die sich dann mit Dir in Verbindung setzt.
Das ist Nötigung, mach eine Anzeige bei der Polizei, wenn Du Dir das Nummernschild gemerkt hast. Niemals anhalten, wenn so etwas noch einmal passiert, sondern paar Minuten später die Polizei anrufen. Kann Dir ja auch mal jemand (gerade Nachts) etwas Böses wollen.
Darf nur die Polizei. Sein Verhalten hat im Grunde den Verkehr gefährdet. Man kann nicht auf einer Landstraße einfach anhalten wenn nicht ein Unfall passiert ist oder das Auto defekt ist.