Darf meine ex mit unserem Kind 400 km weg ziehen?
Guten Tag,
Meine ex Freundin und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 1 jährige Tochter, seit 3 Monaten sind wir nun auseinander und wir haben uns darauf geeinigt das ich die kleine alle 2 Wochen sehen kann und zwischen durch auch wenn ich das will. Nun hat sie einen neuen Freund kennen gelernt der über 400 Kilometer weit weg wohnt, sie will am Montag für 4 Wochen dahin fahren mit der kleinen und dann auf Dauer darunter ziehen.. Meine Frage ist nun darf sie das einfach so mit meiner Tochter? Ich meine ich werde die kleine so kaum noch sehen und dieses hin und her von 400 Kilometer für die kleine tut ihr doch überhaupt nicht gut, ich hab das halbe sorge recht ich kann da doch irgend wie mit entscheiden wo meine kleine hin geht und wo nicht.. Oder sehe ich das falsch? Kennt sich hier jemand damit aus?
11 Antworten
Nach Eurer Trennung wurde vermutlich keine Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes vorgenommen - ergo kann sie auch nicht so einfach ohne Deine Zustimmung umziehen :
https://www.scheidungsrecht.org/aufenthaltsbestimmungsrecht/
Geht es um wichtige Fragen, die das Leben des Kindes verändern, müssen die Eltern, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, zusammen eine Entscheidung treffen – auch wenn eine Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. In der Praxis kommt es häufig zum Streit, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen möchte.
Auch wenn beide Eltern das gemeinsame Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, müssen beide dem Umzug zustimmen. Kommen die Eltern nicht zu einer Lösung, ist das Familiengericht hinzuzuziehen, welches dann eine Entscheidung trifft.
Nein, sie kann das nicht allein entscheiden.
Es gibt Dinge beim gemeinsamen Sorgerecht, bei denen der Elternteil alleine entscheidet, der das Kind ständig betreut...z.B. Kleidung, taschengeld, Besuche bei Freunden etc. Und Dinge, die beide Eltern entscheiden müssen, z.B. medizinische Eingriffe, Schule, Religion.
Und eben auch Umzüge, besonders, wenn diese weiter weg gehen und der Umgang zwischen dem Kind und dem nicht-betreuenden Elternteil so erheblich erschwert wird und das Besuchsrecht kaum bis gar nicht mehr umsetzbar wird.
Ich nehme an, die Mutter will nicht sicher stellen, dass du dein Kind weiterhin regelmäßig sehen kannst, sondern erwartet, dass du dann immer fröhlich herum gondelst.
Wenn du sagst, dass du nicht einverstanden bist, darf sie nicht einfach so umziehen, dann muss sie sich das gerichtlich erstreiten und dieses wird im Interesse des Kindes entscheiden, was vermutlich heißt: sie darf gerne umziehen, aber nicht mit dem Kind. Also nimm dir einen Anwalt.
Dann melde das doch!
Dann melde das !!! Das hat nichts mit Denuntiation zu tun, denn die "Dame" versucht nicht nur DIR DEIN Kind zu entziehen sondern auch noch darüber hinaus das Amt, den Steuerzahler zu betrügen. DAS ist kriminell. Und sollte sie verurteilt werden wegen Betruges, Leistungserschleichung, ev. Kindesentziehung usw. käme Dir dieses kriminelle Verhalten ggf. entgegen wenn DU als Vater das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht erstreiten willst. Ich sage es immer wieder, auch ein VATER kann sich vollzeitlich um SEIN Kind kümmern.
Dann melde das. Sag denen, dass du weißt, was sie vor hat, die haben dann schon ihre möglichkeiten, heraus zu finden, was dahinter steckt.
nein das darf sie nicht und das solltest du ihr zügig klar machen. wenn sie der meinung ist, dass nicht einhalten zu wollen, behalte das kind ein, such dir einen anwalt und klage auf alleiniges abr. dann kann die km umziehen und das kind bleibt bei dir.
schau auch hier mit rein: www.vatersein.de
Eine solche Entscheidung muss mit dir angesprochen werden. Zieht sie einfach so weg, geht das in Richtung kindesentziehung.
werdet ihr euch nicht einig, geht das vor Gericht.
Bei gemeinsamen Sorgerecht haben beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das heisst, dass auch wenn das Kind bei der Mutter lebt, der Vater einem Umzug zustimmen muss. Insbesondere wenn der Umzug die Beziehung/Besuchsmöglichkeit zwischen Vater und Kind beeinflusst.
Wenn sich die Eltern nicht einigen können geht so was vor Gericht.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug/10/
Sie macht das wohl auf die verbotene schiene, sie sagte sie lässt die Wohnung in unserer Stadt weiter angemeldet aber wohnt bei ihrem neuen Freund dann sie sagte mit mitten ins gesicht "ich bescheiße dann das Amt"