Darf mein Vermieter einige Dinge von mir aus den Keller entfernen lassen, weil er meint es ist herrenlos?
Mit einem Schreiben teilt er allgemein mit, dass es eine 14tägige Abholfrist gibt.
Ist es jetzt eine herrenlose Sache? Warum diese Frist?
11 Antworten
"Es geht um mein Fahrrad, die Gartenstühle und der Gartentisch. Alle diese Dinge sind außerhalb von meinem Keller, stehen aber nicht im Weg."
Wenn die Dinge nicht in deinem persönlichen Keller stehen, dann darf der Vermieter von dir verlangen, diese aus dem gemeinschaftlich genutzten Raum zu entfernen. Kommst du seiner Bitte nicht nach, darf er diese entfernen (lassen).
Richtig
Wenn diese Kosten verhältnismässig sind und der Vermieter nachweisen kann, dass er versucht hat den Mieter zu erreichen (damit dieser seine Sachen selber entfernen kann).
Es ist kein Müll, sondern Dinge, die einige Hundert Euro an Wert haben.
Es sind genutzte Räume, die niemand nutzen darf? Dann könnten sich der Vermieter auch um viel mehr Dinge kümmern, die sonst seine Mieter erledigen.
Ich kenne weder deinen Mietvertrag, noch das Gebäude, noch die Hausordnung. Deine Angaben könnten spärlicher nicht sein.
Das Mietrecht besagt normalerweise: Wer seine Sachen wo abstellen darf, entscheidet der Vermieter in der Hausordnung. Punkt.
Es ist kein Müll, sondern Dinge, die einige Hundert Euro an Wert haben.
Diese Dinge gehören aber in Den Keller des oder der Mieter und nicht auf nichtmitvermietete Gemeinschaftsflächen.
Z.B. haben im Hausflur weder Schuhe noch eine Schuhschrank etwas zu suchen, weil der Hausflur nicht mitvermietet ist, es ist Gemeinschaftsfäche zum durchqueren und es sind Fluchtwege.
Eigentlich kann der Vermieter mir die Sachen auch vorbeibringen.
Ach am Besten soll er noch einen Privatermittler beauftragen wem welche Sachen gehören?
Das Schreiben und die Frist reicht völlig aus.
Du kannst froh sein keine Abmahnung zu bekommen, weil Du ungefragt Sachen auf eine Fläche abgestellt hast die Du nicht gemietet hast.
Wertsachen einfach wegschmeißen darf der Vermieter trotzdem nicht, aber er könnte die Kosten der Lagerung dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Warum räumst DU Dein Eigentum nicht einfach in Deinen Keller anstatt darüber zu diskutieren was ein Vermieter darf oder nicht darf.
Du fragst was der Vermieter darf oder nicht darf hast aber selber Sachen gemacht die Du nicht machen darfst!!!
Mein Keller ist voll. Das will ich gar nicht diskutieren.
Ich habe konkrete Fragen gestellt, die jedem Vermieter und Mieter interessieren könnten.
Meine Fragen sind nicht beantwortet worden.
Mein Keller ist voll.
Hat eine Bekannte auch mal gesagt. Ich in den Keller rein und habe aufgeräumt und schwupp war er nur noch zu 1/3 voll.
Ich habe konkrete Fragen gestellt, die jedem Vermieter und Mieter interessieren könnten.
Bestreitet ja keiner.
Meine Fragen sind nicht beantwortet worden.
Oh doch in meinem Link steht es.
Einfach entsorgen darf er Dinge die einen gewissen Wert haben nicht.
Steht auch hier:
http://www.immo-magazin.de/mietrecht-vermieter-darf-eigentum-des-mieters-nicht-einfach-entsorgen/
Aber ein guter Anwalt kann auch Dinge anders darstellen z.B. im Bezug auf was herrenlose Sachen sind oder der Besitzaufgabe, weil die Mieter aufgefordert wurden die Sachen zu entfernen.
Jetzt ist Deine Frage ausreichend beantwortet.
Wäre jetzt als aller erstes mal die Frage wo die Sachen genau stehen. Stehen sie in deinem von der gemietetem Keller/Kellerabteil was sich in deinem Besitz befindet und stehen die Sachen einfach so irgendwo im Keller rum zum Beispiel im Flur oder sonstigem Gemeinschaftsräumen (oder ganz und gar in Räumen deren Nutzung dir überhaupt nicht zusteht)
Sind die Sachen in deinem gmieteten Keller oder stehen sie einfach in den allgemeinen räumen rum? Im letzeren Fall kann der vermieter sie entfernen, nachdem er dich/alle Mieter aufgefordert hat, sie innerhalb einer Frist zu entfernen. Er könnte sie natürlich auch einlagern und dir die Lagergebühren berechnen, wär dir das lieber?
Bitterkraut WIE gebe ich 5 Punkte?
Du klickst auf den "Pfeil nach oben" und oder unter der Antwort auf "Danke sagen"
Wenn er es beim Fundbüro abgibt, habe ich wieviel Zeit es abzuholen?
Eigentlich kann der Vermieter mir die Sachen auch vorbeibringen.
er kann die Sachen entsorgen, wenn du seiner Aufforderung nicht nachkommst.
Richtig - er darf sogar die anfallenden Entsorgungskosten vom Mieter zurückfordern