Darf mein Vater Kostgeld von mir verlangen?
Hallo ich bin 15 und gerade in der ausbildung. Wollte mal Fargen ob mein vater kostgeld von mir vaerlangen kann und ich das beszahlen muss. Und wenn ich mir eine wohnung suche ob er ein teil oder alles was an kosten bei dieser wohnung anfällt zahlen muss .
21 Antworten
klar darf er kostgeld verlangen. solange du noch nicht volljährig bist, darf er sogar dein GANZES geld verlangen, sofern er für deinen unterhalt sorgt (essen, trinken, angemessene kleidung - wobei angemessen auch kik & co. bedeuten kann, sofern die sachen sauber sind und keine löcher haben -, schulmaterial, busfahrkarte zur berufsschule und zum job usw., nicht jedoch handy, urlaub, internet und taschengeld). dann würdest du GANZ alt aussehen. ich persönlich finde es nur gut und richtig, wenn du kostgeld bezahlst, denn wenn er für dich weiterhin aufkommt und du deine 500 euro komplett zum verjuxen hast oder dir ein dickes bankkonto auf seine kosten ansparst, wäre das auch nicht gerade fair.
Na sicher kann er Kostgeld verlangen. Haben meine Kinder auch zahlen müssen. Und mit 15 bekommst Du noch keine Wohnung.
Genau die anderen haben recht, gib etwas von deinen Geld ab, das es deine Eltern auch ein bisschen leichter haben....so lernst du auch Verantwortung für gewisse Sachen/Dinge zu übernehmen, schaden wird dir das also alles nicht ;)
woher willst du denn wissen was ich schon an verantwortung habe auf so ne antwort kann ich verzichten. Danke Außerdem verdient mein vater genug (sehr viel) und mit geld umgehen kann ich schon. meine fr**se .
Vorausgesetzt Dein Vater erlaubt Deinen Auszug:
Selbst wenn Du tatsächlich mit 15 Jahren einen Vermieter findest, der Dir bzw. der Deinem Vater für Dich eine Wohnung vermietet, fährst Du mit Kostgeld finanziell besser.
Deine Ausbildungsvergütung wird, wenn Du alleine wohnst, nämlich auch angerechnet & Dein Vater muss nur den Unterhalt bezahlen, der Dir zum Mindestsatz noch fehlt. Strom, Internet, Nebenkosten (Wasser, Müll, Heizung), Rundfunkgebühren usw: alles dann Dein Problem. Und da bleibt dann nicht mehr viel Taschengeld von Deiner Azubivergütung übrig.
Wenn Du von Deinen 500 € so ca. 150 - 200 € abgeben würdest, wäre das (meiner Meinung) fair & Du hättest noch genug Geld für Dich übrig.
Ja natürlich darf dein Vater von dir "Kostgeld" verlangen, wenn du selbst Geld verdienst bist du auch verpflichtet zumindest zum Teil für deinen Unterhalt aufzukommen.
Nein, du darfst dir nicht einfach eine Wohnung suchen, du bist noch nicht volljährig und damit liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (also auch das Recht zu bestimmen wo du wohnst) bei deinen Eltern. Selbst wenn du 18 währst, wären deine Eltern nicht dazu verpflichtet dir eine eigene Wohnung zu ermöglichen, deine Eltern sind in erster Linie dir gegen über in Naturalien Unterhaltspflichtig (kein Geld). Nur wenn schwerwiegende Gründe vorliegen kannst du ggf. Barunterhalt verlangen, aber das muss vor dem Familiengericht entschieden werden.
Wenn deine Eltern nun Harz IV beziehen würden und du würdest als Auszubildender eine Ausbildungsvergütung bekommen, dann wird deine Ausbildungsvergütung entsprechend dem Harz IV Satz der Familie angerechnet / gekürzt werden (bis zu einer Freibetragsgrenze von 90€).
Du kannst natürlich versuchen das Kostgeld zu verweigern, aber deine Eltern können dann natürlich ihren Unterhalt für dich (auch in Naturalien) entsprechjend kürzen. Im Extremfall könnte es so aussehen, dass du selbst Einkaufen gehen musst, selbst kochen und ggf auch selbst deine Wäsche waschen musst usw. also das du obwohl du im gleichen Haus / Wohnung wie deine Eltern lebst einen eigenständigen Haushalt führst. Rechne dir das mal durch und frage dich was günstiger für dich wäre.
Ich !muss! das doch nciht zahlen ?! Das darf man laut dem gestz doch noch garnich ?!