Darf mein Nachbar seinen Hund frei laufen lassen(?)...
...und was passiert wenn es dan zu Körperverletzung und Sachschaden(z.B. verletzung unseren Hundes) kommt verursacht durch diesen Nachbarshund und all das auf Besitz-freiem Grundstück oder Fremd-besitz Grundstück?
7 Antworten
Ob er an die Leine muss, kommt auf die Satzung eurer Gemeinde an, wenn es sich um Straßenland handelt. Wenn ihr selbst einen Hund habt, dann solltet ihr wissen, wie die Vorschriften eurer Gemeinde sind.
Außerdem könnte es sein, dass er ein sogenannter Listenhund ist, dann muss er je nach Bundesland trotzdem an die Leine, auch wenn die Gemeinde es erlaubt. Und es besteht die Möglichkeit, dass dieser spezielle Hund aufgrund Aggressivität in der Vergangenheit schon unter Leinenzwang steht, dann muss er natürlich auch.
Wenn er frei läuft und jemanden verletzt (egal wo, auch auf seinem Grundstück), dann haftet sein Besitzer dafür. Gegebenenfalls muss sich der Geschädigte eine Mitschuld anrechnen lassen (z.B. weil ihr euren Hund auch frei habt laufen lassen).
PS: Wenn der Hund auffällt, dann meldet es jedes Mal (mit Zeugen) dem Ordnungsamt schriftlich mit telefonischer oder persönlicher Ansprache des Bearbeiters. Wenn sich das häuft - und hoffentlich auch andere Nachbarn gegen diesen Hund Bschwerden vorbringen - dann kann ein Leinenzwang erlassen werden. Wenn euch dieser Hund zudem bedroht, dann könnt ihr euch einen Anwalt nehmen und eine gerichtliche Unterlassensverfügung erwirken. Ich hatte einen ähnlichen Hund in der Nachbarschaft - Herrchen hat immer zugesehen, wie sein Terrier Kinder angegriffen hat und diese dann panisch wegrannten - da hat es schon geholfen, dem Herrchen Zuhause einen Besuch abzustatten und das Ordnungsamt fuhr auch bei dem vorbei. Seither hat er den Hund an der Leine.
Er oder seine Tierhalterhaftpflichtversicherung müssen für den Schaden aufkommen. Wenn es auf öffentlichem Grund passiert, kann es zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit sein, falls in Eurer Gemeinde Leinenzwang herrscht.
Hallo, wenn das alles auf neutralem Gelände passiert, bist Du genauso Schuld wie der Nachbar. Wenn beide Hunde nicht angeleint sind. Hier bei uns im Vogelsberg geht man sich aus dem Weg, wenn man weiss, dass die Hunde sich nicht verstehen.Gehe doch einfach etwas früher oder später - oder einfach woanders lang - erzähhl mit nicht, das das nicht geht! Gg
Ein Hund muss auf "befriedetem "Gebiet an der Leine geführt werden. Also alles was bebaut und baulich erschlossen ist( auch Kuhwiesen und Felder). Außer auf dem eigenen Grundstück. Und ob das Bundeslandabhängig ist kann ich dir leider nicht sagen.
Kommt ganz drauf an. Ist der Hund deines Nachbars eher ein großer und aggressiv? Dann ist das verboten. Würden ihm Kiezläufer erwischen,gibt's großen Ärger. Nur kleine Hunde, die nicht aggressiv sind steht es zu freilaufen zu lassen.
ein seeehr aggressiever Jackrussel schulterhöhe beim Knie meines Vaters
Bei den Behörden melden, damit die ihre Anordnungen speziell für diesen Hund treffen können.
ok letzteres stimmt nicht unser Hund ist immer(außer zuhause) angeleint