Bauordung NRW- Höhe der Garage – Was bedeutet “Wandhöhe im Mittel 3m über Gelände”?
Hallo,
Neben Eigentümer A baut Nachbar B ein EFH mit Garage. Das Gelände ist mit leichtem Gefälle (ca. 1m pro Grundstück) versehen, B baut daher vom Gelände her leicht über A.
Die Garage mit flachem Pultdach von B wird auf die Grundstücksgrenze platziert.
Hinten beträgt die Mauerhöhe 2,75m plus 80cm Fundament, vorn Mauer 2,75 plus Dach 0,35 Dach = 3,10m plus 50cm Fundament … jeweils gemessen bis zur Geländeoberkante an der Grunstücksgrenze zu Eigentümer A.
Die Bauordnung NRW spricht von „Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze“. Zählt das Fundament mit zur Wand, so dass Nachbar B mit 3,55m hinten und 3,25m vorn (jeweils ohne Dach) deutlich zu hoch gebaut hat?
Nachbar B hat mit einem Bauträger gebaut, Eigentümer A wundert sich daher, ob es wirklich ein Verstoß gegen die Bauordnung ist.
Danke für eure Meinungen!