Darf mein Freund mit dem Auto meiner Eltern fahren?
Geht das, wenn sie es ihm erlauben? Oder gibts da irgendwelche Versicherungstechnischen Verbote?
9 Antworten
Hallo Len Felix. Also es ist so: " Die Versicherung bezieht sich zuerst einmal auf das Fahrzeug. Hier in Deutschland darf kein Fahrzeug am öffentlichen Verkehr Teilnehmen für das nich eine Versicherung besteht. Hier ist die Fahrzeughaftpflicht Vorgeschrieben! Zu den im Vertrag aufgeführten Fahrern sei gesagt, es muss die Versicherung im schadensfalle in die regulierung eintreten. Sie hat aber je nach Abweichung der angaben bei Vertragsabschluß die Möglichkeit, die Folgebeiträge zu erhöhen, oder sie kann auch im Schadensfalle genau wie der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Kommt drauf an. Aber solange dein Freund im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und dem Einverständnis deiner Eltern ist, solange darf er damit fahren. Es sei denn, es handelt sich um irgend einen sportwagen für den widerum andere Vorgaben bestehen. Z. B. VW Scirocco. Der ist erst ab 21 Jahren oder Teilnahme an einem Fahrsicherheittraining uf der strasse zu bewegen. Jedenfalls war das mal so. Sollte ich mich hier täuschen, so übt Nachsicht mit mir.
je nach Vertrag kann das möglich sein. Alle fahrer über 25 oder alleinfahrer, das kann eingeschränkt sein und beim Unfall Ärger geben.
Kommt drauf an, was Deine Eltern bei der Versicherung angegeben haben. Fahren darf er zunächst einmal auf jeden Fall, nur kann es zu Problemen kommen, wenn es einen Unfall gibt. Kommt aber darauf an, was die Eltern mit der Versicherung ausgemacht haben ....
Es ist immernoch das auto versichert.
Wenn ein Unfall passiert ist auch die Versicherung verpflichtet zu zahlen. Nur werden sie dann für die letzten 2 Jahre die differenz des Beitrags, wenn er mit angegeben gewesen wäre. Unter umständen kann auch ein Vertragsstrafe von der Versicherung verhängt werden.
Je nach Versicherung, er darf es auf jeden Fall fahren, nur muss die Versicherung dann, je nach dem, nicht zahlen wenn etwas passiert.
Oha, wieder schlauer^^
Aber wenn etwas passiert könnte ich ja sagen, dass ich gefahren bin?
Das ist dann Versicherungsbetrug und eine Straftat, glaube ich. Eigenes Risiko usw..
Doch, die Kfz-Haftpflicht MUSS den Fremdschaden immer zahlen und kann in dem Fall auch nichts vom Fahrer zurückverlangen. ;)
Aber dem Versicherungsnehmer drohen Unannehmlichkeiten in Form von rückwirkender Beitragsangleichung und evtl. Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % eines Jahresbeitrags.