darf mein chef mir einen arzttermin verwehren?
Hallo Leute!
Ich habe ein kleines bzw. größeres Problem. Ich bin als Auszubildende eingestellt und habe mein erstes Jahr fast geschafft. Nun war es so das ich in letzter Zeit etwas Probleme mit den Zähnen hatte und auch so leider zwischendurch mal Krank war. Aber meist immer solche Situationen wo man sich kaum noch Bewegen kann. Oft war ich aber auch mit Fieber auf Arbeit.
Ich habe 2 Tage in der Woche Berufsschule und einen Tag in der Woche Frei. Meine Arbeitszeiten sind fast immer zwischen 9 und 20 Uhr sodass Arzt Termine sehr schwer zu realisieren sind.
Jetzt habe ich das Problem, das mich starke Zahnschmerzen plagen die vom Nerv herrühren und somit meine ganze Gesichtshälfte und den Hals zum Angriffspunkt machen. Ich habe leider nur einen Termin bekommen, der in meine Arbeitszeit fällt. Da ich von einem Notdienst absehen wollte nahm ich den Termin an und fragte meine Chefin ob ich früher gehen kann um diesen wahrzunehmen. Daraufhin kam sie mir mit: "Es steht davon nichts im Plan! Warum ist das nicht angekündigt? Das kommt überhaupt nicht in Frage, sind sie morgen nicht den ganzen Tag da werde ich stinksauer, haben wir uns da verstanden?"Da mir mein Zahn vorher nicht bescheid gesagt hat das er mich quälen will, musste ich kurzfristig handeln.
Darf sie mir trotz starker Schmerzen und einer Entschuldigung vom zuständigem Zahnarzt den Termin verwehren?
9 Antworten
Rechtlich gesehen ist eine Notfallbehandlung jederzeit vorzunehmen.
Merkwürdig nur, dass du die akute Schmerzbehandlung bis zur Arbeitszeit erträgst - das sieht die Chefin zurecht nicht ein.
Grds. hast du deine "normalen" Arzttermine so zu legen, dass du dem Betrieb zur Verfügung stehst. Du hast einen freien Tag, vermutlich am Berufsschultag nachmittags frei und Notdienste haben auch am WE Bereitschaft :-)
Ich würde der Chefin noch mal den Notfall verdeutlichen und mir vor Augen führen, dass eine Brüskierung deinen Ausbildungserfolg beeinflusst. Ein Ausbilder kann dich am ausgestreckten Arm verhungern lassen, wenn er sich ausgenutzt vorkommt :-)
HTH
G imager761
Wenn man akute Zahnschmerzen hat geht man zum Notdienst. Und wenn du einen Tag in der Woche frei hast, kannst du Arzttermine so legen, dass du an dem freien Tag hingehst. Wo ist das Problem?Sei froh, wenn sie das Ausbildungsverhätnis nicht in Frage stellt.
Dürfen, darf sie theoretisch nicht, aber es geht hier um Machtgerangel und bist bist in der schlechteren/niedrigeren Position - vor allem, da du im ersten Lehrjahr bist und noch zwei vor dir hast. Sei nachsichtig und klug - lenke ein und frage, wann es deiner Chefin am besten passt, dass du dir einen Arzt-Termin geben lassen könntest?!Gruss Inga
PS: auch deine Zeit wird kommen !!!
nein - darf sie nicht
darf sie nicht