Darf mann mir brückentage von meinem Urlaubskonto abziehen?
Also ich hab folgendes problem bin über ne zeitarbeit in ner firma angestellt die 4 brückentage ein gelegt hat und das wird von meinem urlaubskonto abgezogen gesauso wie die Betriebsferien ist das rechtens denn das sehe ich nicht ein das die mir urlaub abziehen den ich nicht beantragt habe genauso wie der erste mai und pfingsten wird alles von meinem urlaub abgezogen das heißt ich habe noch 9 urlaubstage zur Freien verfügung die ich gerne weihnachten über nehmen wollte aber da hat der Betrieb was dagegen dürfen die das machen meinen urlaub einfach so verplannen was kann ich dagegen tun?? hab schon gesagt wenn sich da nichts machen lässt werde ich gehen den ich bin ein freier mensch und möchte schließlich mit meinem Freund in urlaub fahren und der hat nur weihnachten und silvester urlaub bitte helft mir wie es da rechtlich aussieht vielen dank für eure antworten
14 Antworten
Hi,
Brückentage sind Werktage,
Kann ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme?
Grundregel: Nein, aber.
Der Urlaub wird vom Arbeitgeber erteilt, d.h. der Arbeitgeber bestimmt auch den Zeitpunkt des Urlaubs.
ABER: Der Arbeitgeber muss hierbei die folgenden Regeln beachten:
Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. (§ 7 I 1 BUrlG)
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm der Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. (§ 7 I 2 BUrlG)
Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. (§ 7 II BUrlG)
Achtung: Ist der Arbeitnehmer mit dem erteilten Urlaub nicht einverstanden oder erteilt der Arbeitgeber gar keinen Urlaub, dann sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub trotzdem nicht eigenmächtig antreten (keine Selbstbeurlaubung!). Er muss vielmehr (notfalls) beim Arbeitsgericht auf Urlaubserteilung klagen (in der Regel: einstweilige Verfügung).
zur Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt:
Bundesarbeitsgericht LAG Rheinland-Pfalz
Betriebsurlaub / Betriebsferien: LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.02
wenn du mehr wissen willst siehe Link
genau, kann man im Arbeitsrecht nachlesen.
Also zu allerserst, Brückentage sind normale Arbeitstage! Wenn der Betrieb da zu macht ist es ein Urlaubstag ansonsten würdest du bei einem Stundenkonto miese machen oder bei Stundenbezahlung weniger verdienen!! Als Nächstes sind Betriebsferien eben Betriebsferien in dem der Betrieb zu macht, also wird dir dafür Urlaub eingeplant. Was allerdings absolut gegen das Bundesurlaubsgesetz ist, ist die Tatsache das du für Feiertage Urlaub abgezogen bekommst! Dies sind gesetzliche Feiertage, ebenso an Sonntagen darf dir kein Urlaub abgezogen werden! Denn sonn- und Feiertage werden ja schon in der Bruttostundenberechnung schon nicht berücksichtigt. Das solltest du unbedingt klären oder halt deine Konsequenzen ziehen! Es gibt halt leider auch Tarifabschlüsse die nicht immer so astrein sind. Dies wollte ich noch am Rande bemerkt haben!
Wenn es Betriebsurlaub gibt, kannst Du nichts dagegen machen. Es ist allerdings nicht rechtens, gesetzliche Feiertage, wie den Ersten Mai oder Pfingstmontag als Urlaubstage abzuziehen.
Feiertage sind kein Urlaub. Aber alles andere wie Brückentage und Betriebsferien schon. Betriebsferien sind im allgemeinen länger bekannt und du kannst deine Urlaubsplanung danach richtig.
ich schon aber mein freund nicht der hat erst weihnachten 2 monate und da würde ich gerne meinen urlaub nehmen damit wir zusammen in urlaub fahren können wir sind 4 jahre zusammen und waren noch gemeinsam im urlaub das möchte ich diese jahr nachhoen ist doch verständlich oder???
Ich kann dich voll verstehen. Ist doch klar, dass du mit deinem Freund in den Urlaub möchtest. Klappt aber leider nicht immer. Meinem Sohn geht es ebenso. er hat nur im August (Handwerkerferien) und nach Weihnachten bis Mitte Januar Urlaub und seine LG vor Ostern und Betriebsferien im November. Sie arbeitet im Hotel.
aber aber wie wollenzum verloben in urlaub fahren er hhat mir scho nen antrag gemacht und gesat er will mir nochmal nen romantischen ma strand machen im urlaub von da an ist es offiziel ggg
Moin, Soo einfach geht das nicht. Betriebsferien gibt es. Das muss aber in ner Betriebsvereinbarung geregelt sein. Die ferien an den Kunden anpassen geht NICHT Flexibilität soll doch gerade der zweck von Zeitarbeit sein. Wenn der Arfbeitgeber gerade keine Arbeit hat, muss er dich bezahlen § 11 Abs 4 AÜG. Für Feiertage Urlaub anrechen geht GAR nicht. geh damit mal zum Anwalt. Was ist denn mit den anderen Leihkeulen, die in anderen Firmen sind, die keine Betriebsferien haben u. keine Brückentage machen? Entweder hat die ganze Leihbude Betriebsferien und Brückentage, o. eben keiner. Die Urlaubsplanung kann nicht einfach an den Kunden angepasst werden. Was wäre denn, wenn du erst in n Betrieb geschicht wirst, wo z.B. im mai betriebferien sind und danach kommste in n Betrieb der seinen Betriebsurlaun im September macht. Müsstest du dann umnbezahlten Urlaub nehmen, weil dein eigener Urlaub nichtmal dafür reicht. Grundsätzlich ist das so: Betriebsferien müssen per Betriebsvereinbarung vorher abgesegnet werden. Ich kann mir keine Leihbude vorstellen, die Betriebsferien macht. Das würde ja völlig gegen den vorgegebenen Sinn einer Zeitbude sprechen. Zudem kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht Diktieren. Der Urlaub ist nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren, wenn nicht "wichtige Gründe" dagegen sprechen. Welchen wichtigen Grund sollte ses für ne Zeitbude geben? - keinen. Sowas gibts bei Saison betrieben, wie z.B. aeim bao, o. in der Landwirtschaft, wo man wetterabhängig ist. Oder wenn wegen Krankheit anderer Mitarbeiter kein andere die Arbeit erledigen kann. z.B. Pflegeberufe usw. Ich würde mich öfter unheimlich schlecht fühlen, wenn ich mir in so einem fall veräppelt vorkäme.
Für Beteiebsurlaub verlangs ne Beteibsvereinbarung. Der Urlaub wird immernoch durch den Arbeitnehmer beantragt. Der muss gewährt werden, wenn nicht wichtigew Gründe dagegen sprechen. z.B. wenn alle zur gleichen Zeit Urlaub haben wollen o.ä.