Darf ich bei Mofa (25 km/H) jemanden hinten drauf mitnehmen?

5 Antworten

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ganz einfach: sind 2 Sitze dran? Ok! bloß einer....is nicht! :) dein Alter ist Nebeneffekt, mit 20 isses auch nicht anders.

Das hat mit der Prüfbescheinigung nichts zu tun. Alleine entscheidend ist, ob in den Papieren 2 Sitze eingetragen sind und ein zweiter Sitz incl. Fußrasten und Haltemöglichkeit auch tatsächlich vorhanden ist.

Habe mir ein Video angeschaut auf YT und es ist Erlaubt wenn der Roller als zwei Sitzer in den Fahrzeug Papieren eingetragen ist. YT- Link: https://www.youtube.com/watch?v=VNClIVgmcPo

Seraphim777  17.04.2018, 22:55

ich glaubte mal gelesen zu haben,dass bei einem auf mofa gedrosselten der zweite sitz nicht benutzt weden darf

NEIN ! Mofas sind Einsitzer und deshalb darf auch nur Eine Person drauf sitzen! Mockicks sind Zweisitzer.Wohingegen du auf dem Gepäckträger eines Mofas 60kg Gepäck transportieren darfst

Peterson343 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 22:14

Gilt das auch bei einem gedrosselten Roller, der auf 25 km/H gedrosselt ist?

migebuff  17.04.2018, 22:28
@Peterson343

Nein, natürlich nicht. Ebenso wie es kein Gesetz gibt, welches vorschreibt, dass ein Mofa zwingend einsitzig sein müsste. Es wurden lediglich keine zweisitzigen Mofas gebaut.

Seraphim777  17.04.2018, 23:28
@Peterson343 Hast Glück gehabt,seit 2016 darf man zwei sitze besetzen wenn man welche hat bei Mofa,vorher wars verboten! 1. Angleichung an EU-Recht

Mit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Dies ergab sich daraus, dass das EU-Recht keine einsitzigen Kfz mehr vorsieht (siehe § 4 (1) Nr. 1b FeV).

Somit können in Zukunft auch FmH 25 mit einer Zweiersitzbank auf den Markt gebracht und legal mit einer Prüfbescheinigung geführt werden. Nach dem alten Recht (siehe Beitrag Mofa mit Zweiersitzbank? (2013)) stellte das Führen eines FmH 25 mit Zweiersitzbank und Prüfbescheinigung ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar. Näheres siehe dort.,von https://daubner-verkehrsrecht.info/2017/mofa-einsitzigkeit-gestrichen