Darf ich bei Mofa (25 km/H) jemanden hinten drauf mitnehmen?
Hey, ich habe am 16.4 meine Mofa Prüfung bestanden und frage mich ob ich jetzt jemanden hinten drauf mitnehmen darf oder nicht?! Ich habe zwar bei manchen Yter in den Kommentare gelesen, das es erlaubt ist.... bin mir aber net sicher ob es stimmt :D
5 Antworten
ganz einfach: sind 2 Sitze dran? Ok! bloß einer....is nicht! :) dein Alter ist Nebeneffekt, mit 20 isses auch nicht anders.
Das hat mit der Prüfbescheinigung nichts zu tun. Alleine entscheidend ist, ob in den Papieren 2 Sitze eingetragen sind und ein zweiter Sitz incl. Fußrasten und Haltemöglichkeit auch tatsächlich vorhanden ist.
Habe mir ein Video angeschaut auf YT und es ist Erlaubt wenn der Roller als zwei Sitzer in den Fahrzeug Papieren eingetragen ist. YT- Link: https://www.youtube.com/watch?v=VNClIVgmcPo
ich glaubte mal gelesen zu haben,dass bei einem auf mofa gedrosselten der zweite sitz nicht benutzt weden darf
Gesetzlich ist das erlaubt, schau mal hier:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2017/mofa-einsitzigkeit-gestrichen
Früher durften Mofas nur einsitzig gefahren werden, das hat die EU aber geknickt.
Die Fußrasten müssen natürlich noch vorhanden sein, bei älteren Fahrzeugen hat man die manchmal abgebaut.
NEIN ! Mofas sind Einsitzer und deshalb darf auch nur Eine Person drauf sitzen! Mockicks sind Zweisitzer.Wohingegen du auf dem Gepäckträger eines Mofas 60kg Gepäck transportieren darfst
Nein, natürlich nicht. Ebenso wie es kein Gesetz gibt, welches vorschreibt, dass ein Mofa zwingend einsitzig sein müsste. Es wurden lediglich keine zweisitzigen Mofas gebaut.
Mit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Dies ergab sich daraus, dass das EU-Recht keine einsitzigen Kfz mehr vorsieht (siehe § 4 (1) Nr. 1b FeV).
Somit können in Zukunft auch FmH 25 mit einer Zweiersitzbank auf den Markt gebracht und legal mit einer Prüfbescheinigung geführt werden. Nach dem alten Recht (siehe Beitrag Mofa mit Zweiersitzbank? (2013)) stellte das Führen eines FmH 25 mit Zweiersitzbank und Prüfbescheinigung ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar. Näheres siehe dort.,von https://daubner-verkehrsrecht.info/2017/mofa-einsitzigkeit-gestrichen
Gilt das auch bei einem gedrosselten Roller, der auf 25 km/H gedrosselt ist?