Darf man Urkunden lochen und falten?
Ich habe eine beglaubigte Sterbeurkunde von meinem Opa bekommen. Daran gefällt mir aber nicht, dass sie einmal in der Mitte gefaltet wurde und gelocht ist. Ich hefte meine Dinge gerne ordentlich und so ab wie ich es schön finde. Deshalb meine Frage, ob man auch auf eine ungelochte und ungefaltete Urkunde bestehen kann.
8 Antworten
Sterbeurkunden sollen eigentlich ins Familienstammbuch...daher sind sie gelocht und gefaltet.
Ob du darauf bestehen kannst eine andere zu bekommen weiß ich nicht...einfach nachfragen
Es ist natürlich ein Unterschied zwischen dem, was man darf und dem, was Du gerne möchtest.
Am Wert und Bestand der Urkunde ändern weder die Knickfalte noch die Lochung etwas.
Ob Dein besonderer Wunsch auf ein makelloses Exemplar jetzt berechtigt ist oder als persönliche Marotte zu werten ist, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht beurteilen.
Wenn Du bereit bist, die Gebühr zu zahlen, kannst Du die Urkunde neu ausstellen lassen.
Solange durch lochen und knicken das Siegel nicht entfernt oder beschädigt wurde ist die Urkunde jedoch gültig.
Ja, man darf Urkunden lochen und falten. Der Inhalt wird dadurch nicht verändert. Auch eine ungelochte und ungefaltete Urkunde ist und bleibt eine Urkunde. Wie du sie abheftest, bleibt dir überlassen.
Eine beglaubigte Urkunde ist nicht das Original, sondern eine beglaubigte Kopie. Finde heraus wer das Original hat, oder frage beim Standesamt, mach davon eine Kopie und lass diese beglaubigen. (Ortsgericht).