Darf ich auf dem Gehweg vor meinem Haus eine Bank oder einen Stuhl für Passanten aufstellen und wenn nein, warum nicht?

7 Antworten

Nein, der Gehweg gehört dem Wegebaulastträger, in der Regel der Stadt, Gemeinde oder Kommune.

Du kannst so etwas jedoch beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Bank kannst auf dein Grundstück stellen, das gehört dir. Der Bürgersteig wird eingeengt - du bräuchtest ne Genehmigung vom Ordnungsamt

und wenn nicht, warum nicht?

Weil der Gehweg nicht Dein Privatgrundstück ist. Was Du vorhast ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 20:54

Ich möchte dies ja für die Allgemeinheit, ich habe einen anschließenden Garten

Topotec  03.07.2019, 20:55
@Muenchnerin2015

Dann nutze den Garten dafür und lade die Leute zum Verweilen ein

RobertLiebling  03.07.2019, 20:56
@Muenchnerin2015

Mit dieser Begründung kannst Du ja eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Dann siehst Du schon, ob die Stadt einverstanden ist oder nicht.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 20:56
@Topotec

wie denn, mit einem Schild?

Topotec  03.07.2019, 20:57
@Muenchnerin2015

Warum nicht? Ich würde mich zu Dir setzen.... 😁

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 20:58
@Topotec

Dankeschön, das ist nett, dann kann ich ja auch gleich ein Sommercafe eröffnen - ich weiß mit Genehmigung - Kaffee und Kuchen, oder nur Kaltgetränke

NoName08154711  03.07.2019, 21:16
@Muenchnerin2015

Und spätestens jetzt wird's trollig.

peterobm  03.07.2019, 21:20
@Muenchnerin2015

klar, mit nem Gewerbeschein, Belehrung durch das Gesundheitsamt, ich hoffe deine Küche besteht aus Edelstahl, Ablageflächen usw

Wenn der Gehweg dein Privatgrund ist, dann darfst du das. Auf öffentlichen Gehwegen darfst du das nicht.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 20:55

ich muss jedenfalls auf dem Gehweg Schnee räumen

Topotec  03.07.2019, 20:56
@Muenchnerin2015

Und was hat das mit deiner Bank zu tun, die Du dort aufstellen willst?

RobertLiebling  03.07.2019, 20:57
@Muenchnerin2015

Diese Pflicht wird Dir per kommunaler Satzung übertragen. Die Pflicht zum Schneeräumen umfasst aber keine weitergehenden Rechte an der Verkehrsfläche.

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 21:02
@Topotec

nun wenn ich eine Fläche pflegen muss, dann habe ich möglicherweise auch Rechte, also ein Kinderwagen und/oder ein Rollstuhl kämen noch vorbei

Ascy70  03.07.2019, 21:05
@Muenchnerin2015

Ja logisch, weil Du eine Verantwortung hast und evtl. bezahlst, wenn sich jemand die Knochen bricht. Und analog dazu ist es mit der Bank. Stell Dir vor, jemand passt nicht auf und den hauts über die Bank und er tut sich was. Ohne entsprechende Genehmigung siehts schlecht aus. Wenn das jeder vor seinem Haus machen würde hätten wir nen netten Hindernisparcours als Gehweg :-)

Muenchnerin2015 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 21:16
@Ascy70

entschuldige bitte, da finde ich die E-Roller viel gefährlicher ich habe diese Anfänger am Wo-Ende in München erlebt, sie können nicht bremsen und wackeln mit den Dingern rum fahren teils mit Flip-Flops und fallen schon beim Bremsen hin

Geh zur Stadtverwaltung und frag dort.

Wie sollen wir hier denn wissen, wie an Deinem Wohnort die Vorschriften sind?