Darf man sich einen eigenen Prioritätsnachweis eines selbst geschaffenen Werkes erstellen und ist er bei Streitigkeiten rechtlich gültig?

4 Antworten

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Selbstverständlich ist Jedermann berechtigt, Belege darüber zu erstellen, wann ein Werk geschaffen oder erstmals veröffentlicht, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist im Sinne von UrhG §§ 12, 16-19a.

Welche Belege und welche Aussagen als Beweise akzeptiert werden von Zivilgerichten, kann man hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel

Daraus als Merkspruch: „SAPUZ bzw. SPAUZ“ oder "ZP SAU: "Zeugen, Parteivernehmung, Sachverständige, Urkunden und (richterlicher) Augenschein".

Zeugen sind gut, wenn sie glaubhaft aussagen können vor Gericht: "Ich habe das Werk das erste Mal auf dieser Website gesehen und mir auf Wunsch des Urhebers eigens das Datum notiert: Es war - ich lese vor - der 1.1.2018!"

Und der Zeuge kann diese Notiz dann auch noch als Urkunde dem Gericht übergeben.

Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man andere Dinge nicht manipulieren kann, wie etwa Datumsstempel auf digitalen Fotografien. Aber auch diese kann man dem Gericht vorlegen, das diese als Beweismittel würdigen und berücksichtigen kann, wenn es will.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich schätze, du müsstest die frühere Hinterlegung beim Rechtsanwalt vor Gericht nachweisen, wenn es zu dem Fall kommt. Sonst könntest du zwar die Tags selber drauf kleben, aber das Datum in Tags, CDs oder anderen Speichergeräten ist ja theoretisch veränderbar.

DeepNquieT 
Beitragsersteller
 22.09.2018, 16:59

Ja, das man so was machen kann habe ich jetzt auch schon gelesen. Nur ist das bei meinem Vorhaben nicht möglich.

Ich will vor allem andere Leute schützen. Genau gesagt geht es darum um meine Webseite. Dort teilen Mitglieder Fotos von z.B. Zeichnungen. Ich hätte überlegt eine Art Branding für die Mitglieder einzurichten, mit dem Sie über Ihre Bilder einen Zeitstempel und evtl. Namen o.ä. legen können, um Raubkopien zu vermeiden.

Zorrofan  22.09.2018, 17:02
@DeepNquieT

Vllt so was, ja. Oder Wasserzeichen für Gäste, normale Ansicht für Mitglieder. Aber das garantiert natürlich nicht, dass man keine Raubkopien macht

DeepNquieT 
Beitragsersteller
 22.09.2018, 17:12
@Zorrofan

Ja, das ist richtig. Aber falls es passiert könnte man es vielleicht rechtskräftig machen. Dann muss man sich wenigstens nicht um sein Eigentum sorgen. Nur ob das für das Gericht ausreichen würde, weiß ich nicht.

Denke schon. Bei der Webseite kannst du wenigstens nachweisen, wann Beiträge erstellt oder Bilder hochgeladen wurden, ist ja auch alles im Internet dokumentiert und ich meine, das Datum der Beiträge oder des upload ändern geht gar nicht