Copyright Musik verwenden
Sehr geehrte gutefrage.net Community.
Ich habe eine Frage betreffend der Verwendung von Copyright Musik. Darf ich einen circa 10 Sekunden langen Ausschnitt eines durch Copyright geschützten Liedes für den eigenen Gebrauch auf YouTube wie z.B. für Intros, etc. verwenden, ohne dabei Probleme mit dem Urheberrecht oder sonstigem zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen Kuhfreund
7 Antworten
Du musst einfach nur GEMA Gebühren dafür zahlen. Wie teuer das wird, erfährt Du auf der Webseite der GEMA.
Das Urheberrecht schützt übrigens alle Werke, auch Deine, wenn Du welche schaffst. Aber nicht alle Musikwerke werden durch die GEMA verwaltet.
Sorry, wie YT das handhabt, war mir tatsächlich nicht klar. Ebenso klar ist aber auch, dass das Urheberrecht ein nicht veräußerbares Recht ist, das man nicht "wahrnehmen" muss, sondern was einem qua "künstlerischer Schaffenshöhe" automatisch verliehen wird. Was Du meinst, sind die Verwertungsrechte, das ist aber etwas fundamental anderes.
"Du solltest keine Halbwahrheiten verbreiten, wenn du wenig Ahnung hast."
Wie wahr, wie wahr!
Die GEMA und ihre Partnergesellschaften in andren Länder schützen die AUFFÜHRUNGSRECHTE, bz Verwertungsrechte. Mit dem Urheberrecht hat die GEMA nur in Ausnahmefällen zu tun.
JEDER, der Musik öffentlich aufführt, muss GEMA-Gebühren zahlen, nur YouTube weigert sich. Der, der die Videos hochlädt, hat nur in Ausnahmefällen mit der GEMA zu tun
Da YT die Videos verteil, und nicht du, ist IMMER YT für die GEMA-Abwicklung zuständig.
Für da Urheberrecht ist IMMER der Urheber selbst zuständig, und nicht nur dann, wenn er bei GEMA und Co nicht gemeldet ist.
CrazyDaisy hatte hier völlig Recht! Sie erwähnte auch: "Aber nicht alle Musikwerke werden durch die GEMA verwaltet."
Weshalb also sprichst du von "Halbwahrheiten"? Hast du die Hälfte ihres Textes nicht gelesen?
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Der GEMA ist es egal, wer die gesetzlich vorgesehen Gebühren bezahlt! Ob Youtube oder der Kunde von Youtube. Und natürlich wendet sich die GEMA zunächst an den Dienstleister - denn der zahlt entweder, oder er weist eine Lizenz seines Kunden vor (fast wie im richtigen Leben :-).
"Du solltest keine Halbwahrheiten verbreiten, wenn du wenig Ahnung hast." Wie wahr, wie wahr! Die GEMA und ihre Partnergesellschaften in andren Länder schützen die AUFFÜHRUNGSRECHTE, bz Verwertungsrechte. Mit dem Urheberrecht hat die GEMA nur in Ausnahmefällen zu tun.
Witzigerweise hast du übersehen, dass die von dir genannten Rechte
- AUFFÜHRUNGSRECHTE
- Verwertungsrechte
genau dazu gehören:
- Zum Urheberrecht!
Hier hilft schon ein halber ein Blick ins Gesetzbuch, bevor man anderen Leuten Halbwissen vorwirft:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Darin findet man u. a.:
- Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte
- § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
Praller kann man kaum auf den Bock seiner eigenen Argumente aufprallen - insbesondere, nachdem man Dritten "Halbwissen" unter die Nase gerieben hat ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Noch ein Beleg für dein Viertelwissen:
"(2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen ..." UrhG § 19.
Wer wollte hier auf Youtube persönlich ein Lied vortragen?
Wahrscheinlich wird dann die Tonspur deiner Videos blockiert aber ansonsten sollte es keine Probleme geben.
Nein darfst du nicht auch wenn es nur 10 Sekunden sind, auf YouTube (oder andere Videoplattformen) darfst du ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers keine Musik benutzen.
- du musst den owner fragen und du musst das lied auch verlinken
Man muss das Lied nicht unbedingt verlinken, es kommt ganz auf den Urheber an, wie der es will.
Ok, danke für die schnelle Antwort, ich betone das "schnelle" :D
ICh weiß zwar nicht wo die grenze ist aber kurz darf man es reinschneiden
@ CrazyDaisy
Du solltest keine Halbwahrheiten verbreiten, wenn du wenig Ahnung hast.
Die GEMA vertritt nur die Rechte der Urheber, die bei ihr oder ausländischen Gesellschaften Mitglied sind.
Wer bei keiner Verwertungsgesellschaft ist, muss seine eigenen Urheberrechte selbst wahrnehmen!
Und für Videos auf YouTube muss man/frau keine GEMA-Gebühren bezahlen. Denn die GEMA ist der Auffassung, dass YT eine Vergütung bezahlen muss. Seit 2009 gibt es daher diesen nervenden Streit zwischen YT (Google) und der GEMA!