Copyright auf Flyerdesign?
Hallo, ich wollte Mal fragen wie die rechtliche Lage ist, wenn ich ein Flyerdesign aus dem internet runterlade das mit einem Copyright gekennzeichnet ist. 1. Kann ich die Flyer verwenden wenn das © am Rand steht? 2. Wenn ich eigene Bilder hinzufüge ist es immernoch "sein" Werk? Also wie weit müsste ich das Design verändern, sodass es nicht mehr seine Kreationen sondern meine ist? 4. Wenn ich eine neue Datei erstelle und selbst das Design anfertigen, was im Endeffekt genau so oder ähnlich aussieht wie das Original, ist dann meine Kreation? 5. Wie weit unterscheiden sich die Antworten auf Fragen 1-4 wenn es sich um privaten und beruflichen Gebrauch geht?
3 Antworten
- privat - Ja; öffentlich/gewerblich - nein.
- Ja, du müsstest bis zur Unter-Grenze des § 24 UrhG kommen. Das verlangt schon einiges.
4. ja, ist es. Es kann sich dabei jedoch um eine Bearbeitung iSd §§ 3, 23 UrhG handeln. Dann hast du eine Art abhängiges Urheberrecht (vom ursprünglichen Urheber).
5. teils immens. Wenn du einen urheberrechtlich geschützten Flyer für den Privatgebrauch verwendest, ist dies meist straflos bzw nicht unter Strafe gestellt und kann auch zivilrechtlich nicht abgemahnt werden. Wenn du das ganze hingehen beruflich machst, evtl in Konkurrenz trittst oder dich durch den Flyer anderweitig bereicherst oder diesen nur verbreitest, kann das weitreichende Folgen nach sich tragen von den strafrechtliche Aspekte noch die milden sind. IdR kann man dann gleich mit Abmahnungen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen rechnen.
Zu Nummer 1: Das c-Zeichen im Kreis hat in Europa keine rechtliche Bedeutung, nur in den USA. Ob ein fremdes Werk in D. geschützt ist, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht anhand der Schöpfungshöhe des Werkes.
Zu Nummer 2 lies mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz
Zu Nummer 4 lies mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#doppschoepf
Zu Nummer 5 lies mal § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Eine Veröffentlichung oder eine Verbreitung oder eine öffentliche Zugänglichmachung (etwa im Internet) ist aber nie ein solcher "privater Gebrauch" - egal, ob man sie für einen Gewerbebetrieb verwendet oder für einen privaten Urlaubsbericht!
Gruß aus Berlin, Gerd
Erstelle einen Flyer, den du von Anfang bis Ende selbst erstellst!
In den letzten Jahren gab es vermehrt anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich Fleyern.
Richtig
nein.
Es ist dann aber egal ob er im Endeffekt genau gleich aussieht? Hauptsache ich habe die Originaldatei mit der ich beweisen kann, dass ich es selbst gemacht habe?