Darf man selbstbetroffene polizeiliche Kontrollen mit Ton aufnehmen, wenn man diese nicht veröffentlicht sondern als Indiz für potentielle Polizeigewalt nutzt?
Hallo,
leider gibt es viele Fälle in denen souveräne Menschen ihre Macht missbrauchen oder ordnungswidrig handeln. Um so etwas beweisen zu können, sollte man doch bei einer Kontrolle dies aufzeichnen dürfen oder handelt man da gesetzeswidrig?
8 Antworten
leider gibt es viele Fälle
Mit Sicherheit gibt es in Deutschland nicht "viele Fälle". Es gibt sie, jeder einzelne ist zuviel, aber ich behaupte jetzt mal ohne eine Quelle zu haben, dass 99,X% aller Kontrollen rechtskonform sind.
Bezüglich der Aufnahme:
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
Unabhängig davon wäre die Aufnahme vor Gericht vermutlich nicht verwertbar...
Schön gesagt
Definition Öffentlichkeit: "Eine nicht überschaubare Menschenmenge"
Kontrolle = Nicht öffentlich.
Ich glaube nicht, dass das so stimmt. Glaube da sind noch einige andere Gesetze mit einbezogen. Nach deiner Theorie dürften dann Polizisten quasi machen was sie wollen, ohne dass dies aufgezeichnet werden darf.
Aber dennoch danke für die Antwort
Doch das stimmt so. Nach 12 Jahren als Polizist kenn ich meine Rechte...
Hier auch nochmal diverses zum Nachlesen:
Tonaufnahmen außerhalb der Öffentlichkeit (auch wenn dies parallel zum Filmen geschieht) sind generell gegen den Willen des Betroffenen unzulässig.
§201 Abs. 1 Nr. 1 StGB
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt.“
Quelle: gesetze-im-internet.de
Nach deiner Theorie dürften dann Polizisten quasi machen was sie wollen
Das ist halt einfach Bullshit. Die aller aller meisten Polizisten halten sich an Recht und Gesetz. Und weil es ein paar wenige gibt, die sich nicht daran halten, willst du von ALLEN Polizisten die Rechte einschränken?
Das wäre so, als würde ich sagen, dass es ein paar Wohnungen gibt, in denen Drogen sind. Und damit nicht jeder Wohnungsinhaber alles machen kann, was ich will, darf ich immer ohne Grund jede Wohnung durchsuchen.
Mal ganz davon abgesehen: Ich bin tatsächlich dafür, dass Polizeikontrollen aufgenommen werden. Und zwar immer und jede. Denn wir haben tatsächlich ein paar Vollpfosten dabei, die einfach aussortiert werden sollten. Und gleichzeitig wäre ein möglicher Widerstand (und ja, es gibt mehr Widerstände als unrechtmäßige Polizeikontrollen):
Das Dunkelfeld liegt demnach bei mindestens 10.000 mutmaßlichen Gewalttaten durch Polizisten pro Jahr
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: 34.000
Unnötig zu erwähnen, dass 10.000 Gewalttaten pro Jahr durch Polizisten 10.000 zu viel sind. Aber auch für dich nochmal:
Es gibt in Deutschland ~200.000 Polizisten
jeder davon arbeitet 40 Stunden pro Woche. Selbst wenn jetzt auf 100 Arbeitsstunden nur eine Kontrolle kommen würde (was natürlich viel zu wenig ist), reden wir von 4 Millionen Kontrollen pro Jahr. Und davon sind 10.000 rechtswidrig? Bitte die Relation sehen und die Kirche im Dorf lassen.
Die Wohnungssuche ist ja möglich, vorausgesetzt man hat einen richterlichen Beschluss. Teilweise ist dies ja auch ein Eingriff in die Rechte der Bürger um potentielle ( ich betone potentiell!) Delikte zu erfassen. Dies ist ein extremer Eingriff in die Privatsphäre des Menschen.
Die Kontrolle oder Aufzeichnung von Polizisten zur Verhinderung einer möglichen Straftat sollte nicht verboten werden. Laut deiner Auffassung ist dies verboten.
Aber du liegst da nicht ganz richtig.
Die Polizei dient als staatliche Gewalt, welche zwar an die Grundrechte gebunden ist aber kein direktes Persönlichkeitsrecht besitzt.
Der Beamte in der Amtsausführung darf im Normalfall und vor allem zur Beweisführung gefilmt werden.
Okay, ich fasse zusammen:
Deine Frage war:
Um so etwas beweisen zu können, sollte man doch bei einer Kontrolle dies aufzeichnen dürfen
Mit mir haben 6 von 7 Leute gesagt, dass du das nicht darfst, der Benutzer Still hat gesagt, dass du ihn darüber informieren musst - das ist zwar richtig, wenn er aber sagt, "nein, du nimmst nicht auf" darfst du das auch weiterhin nicht.
Ich habe dir das entsprechende Gesetz rausgesucht und kann über ein Jahrzehnt Berufserfahrung ins Feld finden. All diese Argumente und Antworten begegnest du mit der Aussage:
Der Beamte in der Amtsausführung darf im Normalfall und vor allem zur Beweisführung gefilmt werden.
Das ist falsch, wieso wurde dir schon gesagt. Du beantwortest deine Frage also selber - vermutlich weil dir die Antworten nicht gefallen haben.
Damit bin ich hier raus, film bei der nächsten Kontrolle und beschwer dich dann aber nicht, wenn du nach §201 StGB angezeigt wirst.
Um mal ein paar deiner anderen Fragen zu zitieren:
Scheinbar provozierst du ja ganz gerne irgendwelche Polizisten, aber sicher, die Polizist ist Schuld bei einer Kontrolle bei dir und muss deswegen überwacht werden.
*Kopfschüttel* Ich bin hier raus, hab dir zweimal erklärt, dass du das nicht darfst, wenn dus nicht einstehen willst, ist das dein und nicht mein Problem.
Zitat:
Recht der Polizisten am eigenen Bild (§§ 22, 23
KunstUrhG)
Auch Polizeibeamten steht das Recht am eigenen Bild zur
Seite. Dass sie als Teil der Staatsgewalt im Rahmen eines
Sonderstatusverhältnisses tätig werden, schränkt nicht ihre
Grundrechtsberechtigung,
166 sondern nur ihre Grundrechts-
wahrnehmung ein.167
Der Schutz des eigenen Bildnisses, den die §§ 22, 23 Kunst-
UrhG etablieren, knüpft aber (ebenso wie das Gefahren-
abwehrrecht) nicht an die Herstellung des Bildnisses an;168
die Vorschriften regeln lediglich die Verbreitung und die
Zurschaustellung. Auch der Straftatbestand des § 33 Kunst-
UrhG erfasst nicht das Aufnehmen.169 Das Filmen von Poli-
zisten, die an einem Polizeieinsatz teilnehmen, als solches
verstößt also nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wie es
das KunstUrhG schützt.170 Lediglich die mögliche Veröffent-
lichung des Videos lässt sich mit Hilfe der §§ 22 , 23 KunstUrhG untersagen.
Demgemäß kann eine Bewegtbildaufnahme durchaus in Ordnung sein, so lange damit die polizeiliche Maßnahme ohne Probleme durchführbar ist....
Aber:
Zitat:
Im Falle einer Aufzeichnung mitsamt Tonaufnahme kann es je nach
Örtlichkeit auch zu einem Verstoß gegen § 201 StGB kommen. Die
Vorschrift schützt die Privatsphäre sowie die Unbefangenheit der
menschlichen Kommunikation (Fischer, StGB, 2016, § 201 Rn. 2; vgl.
auch BVerfGE 34, 238 [245 f.] = NJW 1973, 891 [892]; BGHSt 31,
296 [299 mwN] = NJW 1983, 1569 [1569 f.]); „nichtöffentlich" im
Sinne der Vorschrift ist das gesprochene Wort, wenn es (nach der Vor-
stellung des Äußernden) nur für einen abgegrenzten Personenkreis be-
stimmt ist (Fischer, ebda., § 201 Rn. 3 f.), dies hat das OLG Frank-
furt a. M., NJW 1977, 1547 (1547) zumindest für Fragen eines Polizei-
beamten bei der Vernehmung eines Beschuldigten im Ermittlungsver-
fahren bejaht. Anders stellt sich dies bei polizeilichen Anweisungen auf
Großveranstaltungen, etwa per Megaphon, dar
.
Also Bild ja, Ton nein.
Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Ex-
tra 24/16
Also Bild ja, Ton nein.
Genau so ist es. Und nichts anderes hatte ich bereits in meiner Antwort geschrieben.
naja ca 10.000 mal Polizeigewalt pro Jahr wovon nur wenige angezeigt werden und noch ein kleinerer Burchteil zur festnahme führt ...
Ja? Genau davon rede ich.
Eine Schicht besteht aus ~10 Polizisten. Pro Polizist pro Tag 5 Kontrollen. sind 50 Kontrollen pro Tag, sind 1500 Kontrollen pro Monat, sind auf EINER Dienststelle ~180.00 Kontrollen im Jahr. Und das jetzt auf Deutschland hochgerechnet. Was willst du da mit 10.000 mal Polizeigewalt? Das ist irgendwas mit 0,00X%! Sicher zu viel, aber bei weitem nicht die Regel!
Nein, darf man nicht.
Die Aufnahmen ds gesprochenden Wortes ohne ausdrückliche Zustimmung ist eine Straftat.
das nichtöffentlich gesprochene Wort" , Polizisten handeln ja quasi eigentlich im Auftrag
Esist dennoch nicht öffentlich gesprochen. Öffentlich ist, wenn man ein Medieninterview gibt - Polizisten sind hierzu gar nicht berechtigt. Alles andere ist nicht öffentlich und eine Aufnahmen ist untersagt.
Und wenn er dies weiß, aber mich auffordert die Aufnahme zu beenden, muss ich dann den Ton nur ausschalten oder die komplette Aufnahme?
Als Bildaufnahmen sind nur reine Überblickaufnahmen gestattet, in welchem keine EInzelpersonen direkt aufgezeichnet werden.
Ton gar nicht.
Und Du kannst die Tonaufnahmen bei handelsüblichen Geräten nicht separat abschalten.
Muss ich seiner Forderung nachgehen?
Selbstverständlich, immerhin begehst Du gerade eine Straftat. Wenn ein Polizist Dich auffordert, das Begehen einer Straftat einzustellen, ob das eine Tonaufnahme oder eine Körperverletzung ist, ist egal, hast Du damit aufzuhören oder man wiord es gegenb Deinen Willen und auch Gegenwehr beenden.
Zudem wird man in jedem Fall das Gerät sicherstellen, da bereits aufgenommene Inhalte illegal und zudem Beweismittel sind.
Ich kann es leider nicht mit Sicherheit beantworten aber rein logisch gesehen schon, da die Polizei ja auch teilweise Ton und Videoaufnahmen macht als Beweismittel
Du darfst das nichtöffentliche Wort nicht aufnehmen, aber ob Anklage erhoben wird, entscheidet der Staatsanwalt. Bei zwei Holländern, die einen Alt-Nazi aufgenommen hatten, hat er keine Anklage erhoben.
Ich würde es machen, selbst wenn die Aufnahme als Beweis nicht zugelassen würde, wären die Polizisten bloßgestellt.
Du darfst sagen:
"Ab jetzt nehme ich die Kontrollsituation auf, weil ich denke, dass hier etwas aus dem Ruder läuft. Ich werde diese Aufnahmen nur zu Beweiszwecken einsetzen und nicht veröffentlichen. Wenn die Kontrolle ohne Probleme verläuft, werde ich sie in Ihrem Beisein löschen."
das nichtöffentlich gesprochene Wort" , Polizisten handeln ja quasi eigentlich im Auftrag des Staates womit sie zur Öffentlichkeit dazugehören. Müssten Polizisten nicht davon ausgeschlossen sein?