Darf man "Rauchbomben" in der Stadt zünden?

Probleme 75%
Keine Probleme 25%
Grauzone 0%

12 Stimmen

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann da nicht so ganz abstimmen, denn verboten ist es nicht. Es ist nur geregelt, das der Erlaubnisscheininhaber solch ein "Feuerwerk" anzeigen muss. Von Privatpersonen, die es ja auch erwerben dürfen, ist im Gesetz nichts geregelt. Ich würde mir mal §23 Sprengverordnung Abs.3 ausdrucken und direkt beim Gericht nachfragen......auch darauf hinweisen, das von Privatpersonen nicht die Rede ist, obwohl sie T1 auch benutzen dürfen. Bei einer positiven Zusage, solltest du dir das schriftlich geben lassen. Klar könntest du auch in die Polizeidienststelle, aber da sagt wahrscheinlich jeder was anders.........Manche Polizisten wissen bis heute nicht, das keine BAM-Nummer mehr auf Feuerwerkskörper drauf sein muss......

Probleme

Wenn die Polizei darauf aufmerksam wird, dann wird die dich sicherlich darauf ansprechen.

Und was hindert dich, diese Aktion bei den Behörden anzumelden, um 1. die Situation prüfen zu lassen und 2. jedweden Ärger zu vermeiden??

Probleme

Natürlich ist das strengstens verboten 🚫

Da bin ich mir 100% sicher, dass innerhalb von 5 Minuten die Polizei auftaucht und ihr richtig Probleme bekommt; wahrscheinlich kommt auch noch die Feuerwehr mit etlichen Einsatzfahrzeugen und deren Kosten dürft ihr dann übernehmen.

Die ganze Aktion könnt ihr dann fotografieren und in Eure Fotoserie mit einbauen, da habt ihr wenigstens was fürs Geld.