Darf man neue elekltrogeräte umbauen, und sie dann weiter verkaufen?

9 Antworten

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Millionen von Autos und Krädern werden jährlich getunt und teurer weiterverkauft und warum sollte das bei Scannern verboten sein? Die Herstellergarantie erlischt dadurch natürlich und Du bist für alle Schäden haftbar, vor allem wenn Du durch die Modifikation gegen irgendwelche Sicherheits- und VDE-Bestimmungen verstoßen solltest. Du musst natürlich auch angeben, dass das Gerät aus einem fabrikneuen Gerät ein Update erfahren hat und insofern nicht mehr der Gewährleistung eines neuen Gerätes unterliegt.

BDP86 
Beitragsersteller
 15.04.2013, 00:24

Das würde bedeuten, dass ich TÜV-Geprüfte teile aus dem Baumarkt verwenden kann, um z.b. eine Lampe zu Bauen für den Verkauf.

waltghaupt  15.04.2013, 02:14
@BDP86

selbst wenn Du TÜV-geprüfte Teile für den Zusammenbau verwendest bedeuted das noch lange nicht, dass alle Teile zusammenpassen und kompatibel sind. Sie müssten als Ganzes unter Umständen wieder TÜV-geprüft werden und das geschieht auch bei modifizierten Autos und Krädern.

Solange alle Bauteile neu und unbenutzt sind, darfst du ein daraus hergestelltes Produkt auch als neu verkaufen. Es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um einen Umbau handelt und nicht um das Originalprodukt.

Nach den markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und die Vorschriften zu Gewährleistung und Gerätesicherheit hast du nicht gefragt; diese sind dir hoffentlich bekannt.

Einige meinen, wenn du ein Scanner kaufst und umbaust, darfst du ihn weiter verhökern bzw. als etwas ganz neues Produkt vorstellen zu dürfen.

Leider sieht das Gesetz das sehr viel enger an. Warum?

  1. Du hast nicht die Elektronik, Bauteile, noch die Schutzbehältnis selbst entworfen oder hergestellt. Das waren Zweite, Dritte oder gar Vierte.
  2. Der Scanner wurde von einem namhaften Hersteller in Auftrag gegeben, es so zu produzieren. Es ist dir daher nicht erlaubt, Verbesserungen oder Änderungen an diesem Gerät vorzunehmen. Copyright bzw. Markenschutz
  3. Sollte das verkaufte Gerät, das du doch verbessert oder verändert hast, in die Schlagzeilen kommen, das es von dieser XY-Firma ist, dann hast du ein grosses Problem. Denn auf dich kommen Gerichtsverfahren, Marken-Schädigung sowie das aktzeptieren des Vertrages vom Händler, der dir das Produkt Original verkauft hat und sowohl dessen Hersteller zu haften. Und das könnte in die Millionen gehen.

Wenn du schon ein Produkt selbst veröffentlichen willst, muss du alle Bauteile und Elekronikartikel selbst bestellen, selbst zusammenfügen bzw. verlöten oder verkabeln. Desweiteren selbst eine Hülle herstellen etc. Dann kannst du auch ein eigenes Logo oder Markennamen drauf tun und das als dein Eigentum verkaufen. Wobei zu beachten ist, das du es zuerst am Patent-Amt anmelden musst. Aber Vorsichtig - Das Patent läuft nach einiger Zeit aus. Ist das Patent abgelaufen, kann jeder dein Produkt oder deine Verbesserungen kopieren. Ausgenommen, du bist dann selbst schon eine Firma.

Ratirat  20.03.2013, 14:34

Das ist überwiegend falsch. Natürlich darf man gekaufte Produkte beliebig umbauen und weiterverkaufen. Du darfst nur nicht den Eindruck erwecken, es sei ein unverändertes Produkt des Originalherstellers. Du musst deutlich auf die Modifikationen hinweisen oder den Markennamen entfernen.

Es gibt in Deutschland auch kein Copyright.

BDP86 
Beitragsersteller
 24.03.2013, 00:03

Gibt es eine Liste, wo ersichtlich ist, was als Bauteil, und was als Gerät durchgeht?

(Das Logo wird natürlich entfernt)

Nein, nach dem Umbau ist der Scanner nicht mehr neu. Du darfst ihn als Umbau verkaufen oder das "Scannertuning" als Dienstleistung anbieten - mußt aber in beiden Fällen auch die gesetzlich festgelegte Gewährleistung erbringen und unterliegst der Produkthaftung.

Und wer soll dann die Gewährleistung / Garantie übernehmen ?

Du hättest ja dann dran rum montiert, somit fällt der Hersteller ja weg.