Darf man Motorradfahrer fotografieren?
Wie oben erwähnt bezieht sich meine Frage darauf ob man Motorradfahrer im Straßenverkehr fotografieren darf (ohne erkennbares Kennzeichen) und die Bilder ggf. in sozialen Netzwerken hochladen darf?
Wie ist da die Rechtslage, da man Autos rein rechtlich sogar mit Kennzeichen fotografieren darf.
4 Antworten
Hallo Edi...,
jo - das Thema 'Personenfotografie' wurde hier in ziemlicher Häufigkeit behandelt, die Rechtslage ist ja klar und hier (Suche) auch gut belegt. Grundsätzlich sollten das "Recht am eigenen Bild" bekannt sein und das "Urheberrecht" (wenn dein Foto von anderen verwandt wird). Mit Einverständniserklärung geht alles, das ist klar.
Hier auf die Schnelle ein paar davon...
http://www.gutefrage.net/frage/was-kann-man-tun-wenn-bei-unerlaubtem-schnappschuss
Darf nicht fotografieren, was nicht veröffentlich werden darf
https://www.gutefrage.net/frage/darf-ich-einfach-fotografiert-werden
"darf man Personen einfach nur so fotografieren?" Eben nicht immer!
https://www.gutefrage.net/frage/personen-fotografieren
"darf man einfach nur so fotografieren?"
So wie ich das verstand, geht es in der Regel um erkennbare Personenaufnahmen, also mehr 'Portraits'. Wobei dieser Begriff Gefahren in sich bergen kann. Ich kann mich an einen Aufsatz erinnern, in dem es dem Richter genügte, dass Verwandte und Freunde die Person (an Kleidung, Situation oder Gestalt?) erkennen konnten. Auch das KfZ-Zeichen kann wohl auch als Darstellung der Person interpretiert werden (hab dafür jetzt keinen Beleg).
Ohne jetzt deine Fotos zu kennen... Das Foto eines Motorradfahrers in der Stadt mag für uns beliebig und 'anonym' sein. Alleine Maschine, Ausstattung und Helm, Leder könnten, denke ich, eine Person aber schon regional oder zumindest im Bikerkreis der Stadt erkennbar sein lassen. Ohne zusätzliche Anonymitätsretuschen würde ich zumindest bei Veröffentlichungen sehr vorsichtig sein!
Doch, frage besser nicht hier.
Du weißt, rechtliche Auskünfte/Beratungen 'darf' hier keiner von uns leisten, der dazu nicht zugelassen ist und wirklich zuverlässig ists nur beim Rechtsanwalt.
Der ADAC
war ursprünglich ein Motorradverein, deeen würde ich dazu anfragen! *Tippgeb* :- )
Du darfst es wenn du das kennzeichen nicht drauf hast und entweder der fahrer nicht zu erkennen ist oder du fragst ihn ob er einferstanden ist das du ihn fotografierst mit dem Motorrad
Wenn du die Fahrer und Kennzeichen unkenntlich machst, müsste das doch eigentlich erlaubt sein
Falls das Motorrad durch seine auffällige Gestaltung oder die getragene Kleidung eindeutig einer Person zuzuordnen ist könnte es bei einer Veröffentlichung Probleme geben.Das ist eine reine Vermutung von mir.Mit einer Einverständniserklärung der betroffenen Person dürfte es keine Einwände geben-aber es dürfte wohl schwierig sein,Diese zu erhalten.