Darf man mit Eintrag wegen Urheberrechtsverletzung segelfliegen
Man braucht ja zum Segelfliegen ein Führungszeugnis. Und Urheberrechtsverletzungen sind ja strafbar. Macht es einen Unterschied, wegen was man einen Eintrag hat?
5 Antworten
Du brauchst ein polizeiliches Führungszeugnis Belegart O oder P. Da Luftfahrt und auch Segelfliegen Berirkssache ist, sieht natürlich die Bezirksregierung das Zeugnis ein. Ein Eintrag, auch wegen Urheberrechtsverletzungen, wird meiner Meinung nach die Erteilung eines Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer nicht möglich machen.
polizeiliches Führungszeugnis - Belegart N (nicht Behörden) als Muster und Blanko .jpg und .pdf Datei, inkl. Anleitung und Bildbearbeitungsprogramm hier zu haben:
und auch hier:
rapidshare.com/files/263033212/FuehrungszeugnisBelegartN-MusterundBlanko.rar (Adresse vorne vervollständigen)
soeit mir bekannt ist benötigt man für den gpl ein polizeiliches fürhungszeugnis belegart o oder p.belegart n ist mir unbekannt. das führungszeugnis belegart o oder p ist nicht einsehbar (außer für die behörden wie z.b. regierungspräsidium). wie sich die eintragungen sich auswirken werden kann ich dir nicht beantworten
Zunächst stellt sich die Frage, wieso brauchst du, um Segelfliegen zu lernen, ein Führungszeunis ? Bist du ein erwachsener Mensch (Eintrag wegen Urheberrechtsverletzung). Dies hat doch mit dem Erlernen des Segelfliegens nichts zu tun und wenn, so sind es zwei verschiedene Paar Schuhe. Als Schüler mit der A-, der B- und der C Prüfung fliegst du unter Funkkontakt im Auftrage deines Fluglehrers in der Nähe des Flugplatzes. Erst dann ergibt sich die Anmeldung zum Luftfahrerschein, dann wird man sehen. Wenn sogar die Bundesverteidigungsministerin abgeschrieben haben soll, ohne den Urheber zu nennen !!! Was solls !!!
Ja. Und was genau fürs Segelfliegen wichtig ist, entscheiden die Leute des Segelfliegervereins vermutlich einfach selbst, frag die doch einfach mal direkt!