Darf man mir nach einen Ferienhausurlaub einfach so einen Schaden anhängen?
Hallo ihr lieben,
ich war letzte Woche mit einer Gruppe vom 11 Personen in einem Ferienhaus Urlaub machen.
Wir sind am Freitag abgereist und am Sonntag habe ich eine Mail bekommen, dass ein Schaden an einer Tür ist (eine Schramme).
Es fand am Ende unseres Aufenthalts keine Schlüsselübergabe statt, und somit konnten wir auch nicht beweisen, dass dieser Schaden nicht von uns ist, weil es uns auch gar nicht aufgefallen ist.
Dürfen die Besitzer jetzt einfach Geld von uns verlangen, ohne dass sie beweisen können, dass wir es waren?
8 Antworten
Natürlich nicht. Derjenige der Schadenersatz verlangt ist in der Beweispflicht.
Verlangen kann man viel wenn der Tag lang ist.
Der Vermieter könnte dich auf Schadensersatz verklagen, aber dann steht dann Wort gegen Wort.
Das darf dann ein Richter entscheiden.
Der Vermieter ist in der Beweispflicht, erst einmal der Forderung widersprechen und abwarten.
Schau doch mal in den Mietvertrag. Ich fürchte, dass dort sinngemäß eine Klausel steht, nach der ihr bei Bezug des Hauses Schäden dem Vermieter sofort mitteilen müsst. Wenn ihr das nicht getan habt, sieht es schlecht für euch aus.
Dann müßte man aber in so manchem Urlaubsquartier eine ellenlange Liste schreiben. Was ist mit Schäden, die quasi normal sind? Ausgetretene Stufen, oder Macken im Holzgeländer, welche den Urlaubswert nicht beeinträchtigen und in Ferienhäusern einfach normal sind? Soll man das alles auflisten? Ich glaube nicht, dass das möglich ist. Ich weiß nicht wie die Rechtslage ist, ich glaube aber dass diese Klausel vor Gericht keinen Bestand hat. Ausgenommen sind vielleicht Schäden wie eine zerbrochene Fensterscheibe oder zerbrochener Stuhl. Schon bei einer defekten Spülmaschine könnte ich argumentieren, dass ich diese nicht verwendet habe und daher gar nicht bemerkt haben kann, dass diese defekt war.
Gibt es Präzedenzfälle für so etwas? Da ich auch oft Ferienhäuser miete, würde mich das interessieren...
wie bei der Miete - Übergabeprotokoll mit allen sichtbaren Mängeln ist vorhanden, auch der Schaden?
kannst verweigern
keiner vorhanden; leider Pech - der Vermieter hält sich an den Mieter der Wohnung.