kann man verklagt werden wegen einen stern Bewertung bei google ?

9 Antworten

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Eine Rufschädigung ist nicht ersichtlich. Dafür müsste ein vorsätzlich begangenes Erfolgsdelikt vorliegen:

Folgende gesetzliche Tatbestandsmerkmale sind Bestandteil des § 186 StGB:

- Behauptung einer Tatsache:
Allein hier scheitert es schon. Die Vergabe eines Sternes kann nicht
als Tatsache gewertet werden; vielmehr handelt es sich um ein
Werturteil. (-)

- Herabwürdigende Eigenschaft: Bei dem bewerteten Unternehmen handelt es sich um eine juristische Person. Eine herabwürdigende Eigenschaft kommt deshalb nicht in Betracht, da es sich nicht um Rechtsgüter handelt, die natürliche Personen schützen. Vielmehr handelt dürfte es sich um eine Bewertung über die Zufriedenheit mit Dienstleistungen handeln. (-)

- Beziehung auf einen anderen (+)

- Tatsache unwahr: Inwiefern kann die Vergabe von Sternen als Lüge aufgefasst werden? (-)

Folglich mangelt es an einem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal, infolgedessen  keine Strafbarkeit aus § 186 gegeben sein kann kraft Gesetz.

Der objektive Tatbestand dürfte nicht erfüllt sein, somit läge keine Strafbarkeit vor.

plumpe Drohung !

Eine Bewertung ist eine eigene Meinung, zu der man sich nicht reinreden lassen muss. Allerdings wäre es strafbar, Beleidigungen oder nachprüfbar unwahre Aussagen in die Begründung zu schreiben.

mrjake6564 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 15:36

ich habe ihre website nachgeschaut und ich finde ihre Produkte schlecht, ich habe Erfahrung in dem was die Firma macht und ich finde sie veraltete Produkte ist das strafbar ?

juergen63225  28.08.2017, 16:21
@mrjake6564

ich fände es auch besser, wenn man eine Begründung dazu schreibt .. aber wenn das Bewertungsportal nicht wie Amazon eine gewisse Textlänge vorschreibt, kann Dich rechtlich dazu keiner zwingen. 

Nein, leider nicht.

Bewertungen im Internet, genauer in Bewertungsportalen sind Ausfluss der grundrechtlich durch Art. 5 GG geschützten Meinungsfreiheit.

Danach muss es leider jeder hinnehmen, dass Dritte die von ihm angebotenen Produkte und Dienstleistungen bewerten. Er braucht sich dabei aber nur sachliche Kritik oder Werturteile gefallen lassen.

Ehrverletzende Schmähkritik, welche den Bewerteten herabwürdigen soll und keine sachliche Auseinandersetzung beinhaltet, ist nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt.

Somit gehört die Bewertung mit nur einem Stern und ohne Kommentar zwar in die Kathegorie unfair, ist aber duch Art. 5 GG geschützt.

Denn selbstverständlich schadet man dem Unternehmen mit einer schlechten Bewertung, ohne durch eine Begründung dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Mängel abzustellen, oder sich gegen die ungerechtfertigte schlechte Bewertung zu wehren.

Bewertungen sind zulässig.

Wenn du keine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen unterhalten hast oder unterhälst, lass die Bewertung bleiben.

Wenn du mit der Firma Kontakt hattest darfst du diese natürlich bewerten, auch kritisch. Wichtig ist nur, dass du sachlich bleibst und keine unwahren Tatsachen behauptest.

mrjake6564 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 15:03

1. ich habe ihre Produkte nachgeschaut und sie sind nach meiner Meinung schlecht, deswegen habe ich ein stern gegeben.

2. die Firma besteht aus 2 Personen habe ich mit Ihnen an der Uni. gearbeitet an Projekte durch ihre Fima's development server.

Das ist keine Übele Nachrede, da du nicht mal was gesagt hast. Leere Drohungen um dich einzuschüchtern.