Darf man Kleidung auf dem Speicher aufbewahren und muss sie dann besonders abgesichert sein für den Brandschutz?

2 Antworten

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Hallo Alwitch,

in Deinem eigenen Haus kannst Du tun und lassen was Du willst.
Du kannst dort genauso Deinen Dachboden wie auch Deine Wohnung oder Deinen Keller mit so viel Gerümpel (oder Kleidung) zustellen, wie Du möchtest.
Evtl. könnte Dir aber bei einer "übermäßigen" Lagerung von Textilien die Versicherung einen Strick daraus drehen, wenn sie hier einen dauerhaften Textilien-Lagerraum sieht, der aufgrund einer höheren Brandlast ggfs. auch höhere Versicherungsbeiträge zu Folge hat oder zur Folge gehabt hätte.

In einer Mietwohnung bzw. einem Mehrparteienhaus, wo sich die Mieter ggfs. den Dachboden mit abgetrennten Abteilen teilen, da kann das natürlich ganz anders aussehen - in dem Falle gelten die Vorschriften des Mietvertrags bzw. die Hausordnung. Aus Brandschutz- und Hygienegründen ist es dort tatsächlich oft so, dass vom Vermieter eine gewisse Ordnung gefordert bzw.
Zudem dürfen Treppenhäuser und Fluchtwege (Türen, Notausstiegsfenster etc.) nicht durch herumstehende oder -liegende Gegenstände versperrt sein (auch nicht durch Kinderwagen, Fahrräder etc.).

Mir ist allerdings kein "Gesetz" bekannt, welches vorschreibt, dass man z.B. nur 2 Tüten voll Kleidung oder diese in Spezialbehältern auf einem privaten Dachboden lagern darf. Mir sind da lediglich Anordnungen aus Zeiten des 2. Weltkriegs bekannt, die aufgrund der Gefahr von Brandbomben das Räumen von Dachböden forderten.

Aber: Es ist ganz sicher nicht falsch, auf dem Dachboden Ordnung zu halten. Denn bei einem Brand, z.B. durch einen elektrischen Kurzschluss (auch durch Beschädigung der Leitungen durch Nagetiere) oder eine Silvesterrakete ausgelöst, sorgt ein vollgestellter Dachboden für eine rasche Brandausbreitung und erschwert obendrein die Löscharbeiten erheblich.
Hierzu auch folgender Link einer Versicherung: https://www.ruv.de/service/schadenabc/feuer/brandgefahr-speicher-keller

 

Alwitch 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 23:32

Allerherzlichsten Dank für die aufschlussreiche Antwort!

Ich kann mich an genau 3 Brände in meinem Jahrzente dauernden Leben erinnern In den Orten wo ich gelebt habe.

Aber ich kann mich an unzählige Verkehrsopfer erinnern.

Würde der Gesetzgeber da bessere Vorschriften erlassen, wie Tempolimits auf hundert kmh, bräuchte die Feuerwehr nicht fast täglich auszurücken.

Mir gehen alle diese Vorschriften, mit denen man Land und Leute lahmlegt allmälich so auf den Geist. Aber: Freie Fahrt dem freien Bürger.

Den Kopf einrennen mit 200 Sachen darf er. Aber wenn er unkonventionell sein Haus dämmen und den Abfallberg nicht vergrössern will, muss er vor sich selbst geschützt werden. Mir geht die Logik nicht auf.

"Klammheimlich" kann ich nicht, weil der Kaminfeger durch muss. Also Idee Adjö.

Aber eine Überlegung war es wohl wert.

Dann nochmals vielen Dank!

3-4 Säcke ja ! Keine Altkleidersammlung und Isolierungsabsicht !

Alwitch 
Beitragsersteller
 09.09.2017, 19:21

Danke! Wo steht in welchem Gesetz die Unterlage für Ihre Antwort. Es würde mich sehr interessieren.