Darf man jegliche Arten von Kraftfahrzeugen bis 7 km/h auf der Straße ohne Zulassung fahren?

5 Antworten

Das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeugs, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, beträgt 15 Jahre (§ 10 Abs. 3 FV).

In der Schweiz brauchst du ein Nummernschild um auf der Strasse zu fahren. Da dies so langsame Fahrzeuge üblicherweise nicht haben, lautet die Antwort nein.

Ausserdem dürfen Kinder solche Maschinen nicht bedienen.

Keine Kinder ! Sonst ist es die 6 km/h Grenze für Baumaschinen - wg. Kfz- Versicherung

TransalpTom  22.03.2015, 22:33

Die km/h Grenze für Arbeitsmaschinen / Baumaschinen ist nicht 6km/h sondern 20 km/h

Ephisto 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:47

Also darf man mit 16 keine Rasenmähertraktoren auf der Straße führen?

Kuestenflieger  22.03.2015, 11:48
@Ephisto

Der gehört auf Grünflächen , nicht auf Straßen .

Ephisto 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:52
@Kuestenflieger

Ja und bis 7 km/h daarf man das doch oder nicht?

Nein, darf man nicht.

Erstens ist die Grenze 6 km/h und nicht 7.

Fahrzeuge mit 6km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind von der FZV ausgenommen, d.h. sie unterliegen keinerlei Vorschriften aus der Fahrzeugzulassungsverodnung.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

soviel zum Fahrzeug, kommen wir zur Fahrerlaubnis:

In §4 FEV finden wir Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,

2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),

3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden

Wenn Dein 6 km/h Fahrzeug kein der o.g. Fahrzeugarten ist, dann benötigt man trotz der 6 km/h eine Fahrerlaubnis.

Der Rasenmäher wäre dann wohl eine Arbeitsmaschine bzw eine Zugmaschine für land- fortwischaftliche Zwecke, Opas altes Auto auf 6 km/h begrenzt allerdings nicht.

Nein.