Darf man im eigenen Geschäft übernachten?
Hallo, und zwar wollte ich fragen ob man in ein eigenen Geschäft z.B. mit freunden übernachten dürfen !?
9 Antworten
Naja theoretisch hat der Eigentümer das Hausrecht und kann erstmal machen was er will... Kommt aber bestimmt auch auf das Geschäfft an. Ich denke wenn du in einem Lebensmittelgeschäft mit den Käsefüßen in der Auslage liegst, dass du dann schon Probleme mit Hygienekontrollen kriegen kannst =)
Warum nicht? Solange es sich nicht um ein Geschäft handelt, das irgendwie jugendgefährdend ist (Sexshop, Spielhalle...) und so lange keine Verkaufsaktivitäten stattfinden, die das Ladenschlussgesetz unterlaufen wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.
Möglicherweise macht es Sinn, die Polizei vorab zu informieren, dass eine private Veranstaltung dort stattfindet und nicht etwa ein Einbruch :).
Normalerweise nein, denn Geschäftsräume sind Gewerberäume, in denen das Wohnen verboten ist - es sei denn, Du hast ein Hotel. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Wenn es nicht zur Gewohnheit (dauerhaftes Wohnen) wird, sollte nichts passieren.
Ruheräume von Feuerwehr, Rettungsdiensten & Polizei: Wohnräume???
Normalerweise ist in den Landesbauordnungen genau definiert, was Wohn- und was Gewerberaum ist und wie diese zu nutzen sind. Deshalb musst Du z.B. beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, wenn Du Wohnraum als Gewerberaum oder umgekehrt nutzen willst.
Das ist ein Kleidungsgeschäft, meine Eltern sind selbstständig und ich habe die gefragt ob ich mal eine gane Nacht dort verbringen darf , die meinten darauf nur das es verboten ist wo ich dann meinte wieso ? Das ist doch euer Laden da hat doch kein Gesetzt zu entscheiden oder ?
Nun, dann ist das also doch kein eigenes Geschäft, weil es ja nicht dir sondern deinen Eltern gehört. Wenn die es verbieten, egal aus welchem Grund, dann ist das für dich Gesetz. ;-P
Nun, es könnte mit Sicherheitsauflagen der Versicherung zusammenhängen. Eventuell ist das Objekt außerhalb der Öffnungszeiten mit Bewegungssensoren gesichert. Zum Übernachten müßte dann die Alarmanlage abgeschaltet werden, was unter Umständen zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Jupp, mit Erlaubnis des Ladenbesitzers sicher. Aber wieso sollter er das erlauben...
Du hast die Frage wohl nicht gut genug gelesen ;-) --> "...fragen ob man in ein eigenen Geschäft ..."
Hast du für diese Aussage mal eine belastbare Quelle? Meines Wissens gibt es nur Unterschiede hinsichtlich der Kündigungsfristen. Und Zweckentfremdungsgesetz ist meines Wissens abgeschafft.