Welches Gesezz verbot 1968 dass unverheiratete nicht zusammen übernachten dürfen ..?

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Es war nicht verboten, miteinander zu schlafen. Sondern derjenige der die Unterkunft gewährte, konnte sich strafbar machen wegen "Kuppelei"

KroemerInfo  24.02.2013, 17:24

Das ist nicht richtig! Das sind völlig andere Voraussetzungen.

PatrickLassan  25.02.2013, 13:21
@KroemerInfo

Jetzt ja, bis 1969 war die Rechtslage anders.

In den 1950er und 60er Jahren gab es sogenannte Ledigenheime, die seit dem 19. Jahrhundert existierten - und zwar um der Wohnungsknappheit Herr zu werden. Diese Heime gab es schon seit Ende des 19. Jahrhunderts und sollten das sogenannte Schlafgängertum eindämmen und verhindern.

Dabei wurde stundenweise ein Bett vermietet, wenn jemand sein Bett nicht benötigte und ein anderer unbedingt schlafen musste, weil er meinetwegen nachts gearbeitet hat und der Vermieter am Tag. Das allerdings war eine Frage der guten Sitten und nicht eines Gesetzes. Ein solches Gesetz hat nie existiert.

Liebe Leute, die Frage lautet doch, welches Gesetz es verbot, das Unverheiratete zusammen übernachten durften - es gibt hier keinen Anhaltspunkt dafür, das jemand anderer hier eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat. Somit ist der frühere § 180 StGB (Kuppelei) gar nicht anwendbar. Kuppelei ist nämlich die Begünstigung sexueller Handlungen; hier geht es in der Frage lediglich um eine Übernachtung! Kuppelei würde zudem auch den Tatbestand der Zuhälterei und Prostitution beinhalten können, was wohl hier ganz sicher nicht der Fall ist.

Weiteres ist hier nachzulesen:

http://www.rechtslexikon.net/d/kuppelei/kuppelei.htm

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KroemerInfo  24.02.2013, 15:44

Tut mir leid, aber die Darstellung spinnt ein wenig - ich habe es nie als fett eingestellt und auch habe ich nicht die Größe verändert.... Sch...Technik

Verkupplungs Gesetz