Darf man freilaufende Hunde wegschicken?
Ich hatte neulich wieder so eine tolle Situation. Ein Fremdhund kam rotzfrech, konfrontal auf meinen Leinenagressiven Hund zugerannt. Ich wollte den Kontakt nicht und habe ihn abgeblockt, wie ich das bei Fremdhunden immer tue, da ich sie einfach nicht kenne.
Ich wurde von der Halterin (selbstverständlich) als Tierquälerin beschimpft- ich habe ihrem Hund NICHTS getan. Kein Treten, nur ein Schritt in seine Richtung und ein lautes „weg”.
Meine Frage ist jetzt, gibt es vielleicht ein Gesetz, das sowas erlaubt? Oder kann mir vielleicht jemand sagen, wie weit ich in solchen Fällen gehen durfte? (In Notsituationen, wenn nichts hilft)
8 Antworten
du alleine entscheidest mit wem dein Hund Kontakt haben darf. Du hast dich vor deinen Hund gestellt.
warum irgendein Gesetz in Anspruch nehmen? wüsste da keins
wie die "Gegnerin" auf Tierquälerei kommt, ist mir Schleierhaft.
ER war unangeleint. Notfalls das Ende der Leine nehmen, bei ner Flexi hat man schlechte Karten.
mach dir darüber absolut keine Gedanken. Alles okay und richtig gemacht
Flexis nimmt man noch als ernstzunehmender Hundehalter?
Nein. Hunde sind keine Sklaven.
Leider gibt es keine bundesweit rechtskräftige Leinenpflicht für Hunde.
ABER
Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde auf Waldflächen und bebauten Ortsteilen, Wegen und Gewässern an der Leine geführt werden.
Darauf kannst du die andere Hundehalterin verweisen und das Argument eines Tierquälers retournieren. Selbst wenn der freilaufende Hund brütende Tiere nicht aufstöbert/jagt, so beunruhigt er die Muttertiere/vögel doch und es kann sein, dass diese den Nachwuchs/das Nast dann für längere Zeit verlasse und dadurch der Nachwuchs eingeht.
Was redest du da für einen Quatsch ? Du antwortest unter jeden Kommentar den ich gelesen habe mit so einem Quatsch
Lies dir doch mal die dazugehörigen Gesetze und. Verordnungen durch!
In vielen Bundesländern startet ab dem 1. April die Brut- und Setzzeit. Bis Juli sind Hundehalter angehalten, ihre Tiere anzuleinen, wenn sie auf Feld- und Waldwegen, aber auch in Grünanlagen unterwegs sind. Der Gesetzgeber möchte so Wildtieren die Möglichkeit zum ungestörten Brüten und zur Aufzucht geben.
ergo nicht in allen Bundesländern ...
ergo nicht überall ....
Vorallem wenn der Hund nicht jagen geht 🤦♂️
Zur Güte je nach Landesrecht.
Hunde brauchen freilauf, es sind keine Sklaven.
Selbstverständlich darfst du das. Wo kämen wir denn da hin, wenn man sich von fremden Hunden belästigen lassen muss. Vor allem wenn das wegen dem eigenen Hund ein echtes Problem werden könnte. Die Frau war einfach bodenlos unverschämt, lass dich von solchen toxischen Menschen nicht verunsichern.
Naja, Notsituation rechtfertigt Notwehr bzw. Nothilfe. Grundsätzlich darfst du alles tun um einen Angriff abzuwehren. Nimm halt eine Wasserflasche mit oder zieh einem Hund zur Not das andere Ende deiner Leine drüber. Trifft zwar den Falschen, aber hilft ja nichts.
das ist kein Angriff .... bitte mal auf dem Teppich bleiben ....
Lies doch einfach ordentlich... kann ja nicht so schwer sein...
Im 2. Absatz geht es um den 2. Teil der Frage, nämlich eine hypothetische Notsituation und eine hypothetische Notsitation wäre in erster Linie ein Angriff...
das ist aber FS in der Frage nicht der Fall ....
einfach mit der Frage beschäftigen ... sonst läuft FS irgendwann mal "notwehrübend" und "pfeffersprysprühend" durch die Gegend und glaubt auch noch im Recht zu sein ....
Natürlich darfst du andere Hunde wegschicken, schon um eine mögliche Gefahrensituation abzuwenden. Für mich ist es ein Selbstverständnis, seinen Hund an die Leine zu nehmen, wenn man sieht, dass Leute mit einem angeleinten Hund entgegenkommen und weiß, dass der eigene Hund nicht aufs Wort bei einem bleibt. Man kann anderen Menschen auch zurufen, sie mögen bitte ihren Hund kurz an die Leine nehmen.
Wenn wirklich eine Notsituation entsteht, würde ich meinen Hund von der Leine lassen, damit er sich gegen den Angriff eines anderen Hundes optimal verteidigen kann. Es gibt auch Leute, die stets ein Pfefferspray für solche Fälle dabei haben, aber dafür braucht man in Deutschland soweit ich weiß, schon den kleinen Waffenschein.
Das Problem ist nur, dass Pfefferspray vom Wind abhängig ist. Das kann ganz schön nach hinten los gehen. Dann hat man die Ladung selbst im Gesicht.
wenn auf dem Pfefferspray "Zur Tierabwehr" drauf steht, ist es legitim. Sind Pfeffersprays Waffen im Sinne des Waffengesetzes? (it-recht-kanzlei.de)
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort! Ich bin mir relativ sicher, dass spezielles Spray für die "Tierabwehr" erlaubt ist. Ich werde mich mal informieren, danke für die Idee!!
Nein. Wenn du meinen Hund nur ansatzweise mit dem Spray berühren würdest, dann wäre aber was los, sag ich dir.
der § heißt Tierquälerei ....
solche Sprays gehören nicht Hände von Leuten, die glauben vermeintliche Rechte zu haben ...
Wenn dein Hund unterzogen ist und deshalb eine Gefahr für meinen darstellt, selber Schuld
Mir gehen bei jedem Spaziergang Menschen wie Du sowas von auf den Sack! Krieg deinen Schleppleinen Hund in den Griff und lasse Hunde, die normal mit anderen klarkommen in Ruhe! Zieh deinem Hund einen Maulkorb auf und gut ist! Wir hatten auch über 10 Jahre einen „Problemhund“ der mit wenigen klar gekommen ist. Trotzdem haben wir andere da nicht für leiden lassen : wenn anderer Hund kam Maulkorb auf und die Sache war geregelt! Und manchmal hat er auch ganz lieb mit anderen gespielt. Hunde sind keine Soldaten, welche so zu funktionieren zu haben, wie du es willst!
unerzogen ist wohl eher Deiner .... Du hast ihn nicht im Griff ....
dafür können andere Hunde und Hundehalter aber nichts ....
Dann heul doch, ganz einfach.
Haha, so reagieren Menschen wie ihr 😂😂
Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden, steht auch so in den meisten Landesverordnungen. Eine Leinenpflicht gibt es nur unter bestimmten Umständen, diese Unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Naturschutzgebiete (FFH-Gebiete) und geschützte Landschaftsbestandteile, vollständiger Leinenzwang.
Hier bestehen weitere Einschränkungen (z. B. vollständiger Leinenzwang) und
In den meisten Waldgesetzen ist es dem Hund nicht gestattet mehr als unerheblich vom Weg abzuweichen
Im Einwirkungsbereich ihres Besitzers oder ihrer Besitzerin dürfen Hunde auf Waldwegen frei laufen. Abseits des Weges sind die Vierbeiner an die Leine zu nehmen. Jagdhunde während der Ausübung jagdlicher Tätigkeiten und Polizeihunde stellen hier eine Ausnahme dar. ( https://www.wald-und-holz.nrw.de)
Gilt auch bei Freiflächen der Landwirtschaft.
Einige Gemeinden, haben jedoch über Allgemeinverfügungen Leinenpflicht angeordnet.
Natürlich darf man einen Hund abweisen, weg scheuchen.
Der Einsatz von Tierabwehrspays ist jedoch, sehr bedenklich. Bei einem Angriff oder Bedrohungslage durch ein fremdes Tier wird es weniger Probleme geben. Nur weil ein Hund aktiv auf Deinen Hund zukommt, darf man ihn nicht mit dem Spray angreifen.
Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde auf Waldflächen und bebauten Ortsteilen, Wegen und Gewässern an der Leine geführt werden.
FALSCH!
Nur wenn es Hunde mit starken Jagdtrieb sind!!!