darf man einen Selbstständigen das Auto pfänden,das er für seine Arbeit benötigt
darf man einen Selbstständigen das Auto pfänden,das er für seine Arbeit benötigt
4 Antworten
Ja, natürlich darf man das. Wenn er damit insolvent wird, haben die Gläubiger aber halt auch Pech weil sie wahrscheinlich nicht viel rausbekommen.
hab gelesen,dass man kein auto pfänden darf,wenn man dieses zum arbeiten benötigt
Nach einem Urteil des BGH ist das Auto für den Weg zur Arbeit unpfänbar. Das gilt auch, wenn das Kraftfahrzeug vom Ehegatten des Schuldners gefahren wird, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (AZ.: VII ZB 16/09 am 28. Januar 2010). Der BGH begründete dies mit der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz einer Familie aus einer ländlichen Gegend. In Konsequenz sind somit auch Gegenstände unpfändbar, die der Ehegatte des Schuldners für die Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit benötigt. Welcher Ehegatte den zu pfändenden Gegenstand für die Fortsetzung seiner Arbeit benötige, könne nicht entscheidend sein.
Der BGH wies aber auch ausdrücklich darauf hin, dass ein Auto für die tägliche Fahrt zur Arbeit nicht erforderlich sei, wenn der Arbeitnehmer in “zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel“ benutzen könne.
Es kommt also immer auf den Einzelfall an und die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden.
Unpfändbar ist ein Pkw gem. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, wenn er für eine auf körperlicher, geistiger oder sonstiger persönlicher Leistung beruhende Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Unerheblich ist, ob die Tätigkeit selbstständig oder unselbstständig ausgeübt wird.
Allerdings besteht auch bei Fahrzeugen, die erforderlich sind, um den Arbeitsplatz zu erreichen bzw. seine selbständige Tätigkeit auszuüben, die Möglichkeit einer Austauschpfändung nach § 811 a ZPO.
Im Falle einer Austauschpfändung wird ein höherwertiges Fahrzeug regelmäßig gegen einen einfacheren Pkw ausgetauscht.
Dieser muss lediglich dem geschützten Verwendungszweck nach seiner Ausgestaltung genügen, nicht jedoch von gleicher Art und Güte sein.
Wenn es noch einiges wert ist, dann ja. Jedoch mussen die dir dann ein anderes auto besorgen was dann nicht gerade viel wert hat.
Ich bin kein Anwalt. Aber wenn es nachzuweisen ist das du deine existens Verlierst ohne auto dann müssen sie es machen. Außer es ist ein firmen wagen. Das zählt dann als firmen vermögen.
bist du dir sicher,ich hab das anders gelesen...bist du anwalt