Darf man einen Parkplatz eíngrenzen obwohl ein Auto bereits dort parkt?

7 Antworten

Absperrungen von öffentlichen Flächen sind nur mit Genehmigung erlaubt, was viele aber nicht holen.

Ich würde auch das Band abmachen und wegfahren...oder die Täter direkt fragen, ob sie das wegmachen, du müsstest raus, falls du Stress fürchtest.

lp123 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 15:23

Ich weiß ja nicht, wer das gemacht hat und niemand ist auf der straße... wenn ich raus muss werde ich einfach beim Nachbar klingeln und fragen ob er das band hochhaelt...

Es kann durchaus sein das jemand für z.B. einen Umzug den Platz benötigt. Das muss er aber beim Ordnungsamt beantragt haben, er darf keinesfalls eigenmächtig handeln und, wie man es teilweise sieht, Stühle o.ä. dazu benutzen sich einfach einen Platz frei zu halten.

In der Regel werden dann 3 Tage vorher Halte- oder Parkverbotsschilder aufgestellt, es ist aber sicher nicht zulässig ein dort parkendes Fahrzeug einfach zuzustellen oder mit Absperrband in eine Abgrenzung einzubeziehen. Das kommt schon fast einer Nötigung gleich.

Du solltest die Aufsteller höflich auffordern die Hindernisse zu entfernen, tun sie es nicht dann kannst Du das natürlich selbst machen - denn Du bist nicht verpflichtet über den Gehweg oder einen Bordstein zu fahren. Sollte es keine Verkehrszeichen geben die Dir im Zuge dieser Maßnahme das Parken verbieten dann musst Du Dein Fahrzeug auch nicht entfernen.

lp123 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 15:25

Danke ! Ich weiß nur leider nicht wer das aufgestellt hat... Es ist auch keiner draußen... 

Crack  27.07.2015, 15:33
@lp123

Dann entferne all das was Dich beim Ausparken stört. Pass auf das Du nicht absichtlich etwas zerstörst, alles Andere muss Dich nicht interessieren.

Nö, ohne Sondergenehmigung nicht. Schneide das Flatterband ab und fahr weg, oder ruf beim Ordnungsamt an, ob das genehmigt ist. Wenn ja, hätten seit mindestens 3 Tagen dort Hinweisschilder stehen müssen.

lp123 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 14:25

Okey... das werde ich machen... aber nachher machen diese Leute da noch stress..

Rockuser  27.07.2015, 14:27
@lp123

Dann lass doch einen das Band hochhalten, damit Du raus-kommst. Dann gibt es keinen Stress.

ob man das darf?  wo kein kläger, da kein richter. wenn die absperrung nur für jemanden ist damit der umzugswagen dort halten und einladen kann, wo ist das problem? dann parkt man sein auto vorübergehend woander und gut ist es.

Rockuser  27.07.2015, 14:25

Hast Du den Text überhaupt gelesen? Das Auto stand dort schon, bevor abgesperrt wurde!

Hexe121967  27.07.2015, 15:27
@Rockuser

@Rockuser - ja, ich habe das gelesen und frage immer noch, wo ist das problem? wegfahren und gut ist oder aber einfach das flatterband abmachen wenn es einen wirklich soooo stört. man kann das ganze natürlich übers ordnungsamt eskalieren lassen, damit macht man sich aber natürlich sehr beliebt.

lp123 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 14:23

JAAA aber ich steh ja bereits da drinn. Der hat mich damit einfach eingezäunt. 

lp123 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 14:24
@lp123

UND VORHER WURDE DAS NICHT ANGEKÜNDIGT:  ich hab geparkt und am nächsten Tag hat das jemand gemacht. 

Hexe121967  27.07.2015, 14:26
@lp123

na und? dann bittest du jemand das flatterband hoch zu halten und fährst dort weg. oder du machst das flatterband ab, fährst raus und machst es wieder fest. mach doch aus einer mücke keinen elefanten.

lp123 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 14:30
@Hexe121967

Naja es ist einfach asozial und dreist OHNE Ankündigung einfach ein Parkplatz ab zusperren wo ein Auto parkt. Dann gib ich denen ja noch die Bestätigung, dass das völlig in Ordung ist.

Das man wegen so welchen Kleinigkeiten, so eine große Welle macht.
Mensch, dann fragst du höflich ob man die Absperrung kurz hochhält um raus zu fahren.
Ist doch kein Problem :)
Grüße.

lp123 
Beitragsersteller
 27.07.2015, 14:32

Ja das ist eine Möglichkeit. Wenn überhaupt gerade jemand auf der Straße ist. Aber ich finde sowas einfach total dreist und damit bestätige ich diesen Leuten noch dass das völlig in Ordnung ist.