Allgemeine Verkehrskontrolle?

13 Antworten

Soweit dieses Grundstück nicht befriedet und verschlossen ist, z.b. die Auffahrt vor der Garage, steht dem nichts entgegen. Das ereinnert mich irgendwie an meinen Sohn, der anrief und bat Zufahrtgitter und das Garagentor zu öffenen und nach seiner Einfahrt unmittelbar wieder zufahren zu lassen, weil er füchgtete , das er "irrtümlich" einer Anhalteaufforderung einer Polizeistreife nicht Folge geleistet hatte und im Rückspiegel sah, dass die Polizisten sehr zügig in Ihr Fahrzeug stiegen. - Da war bei verschlossenem Tor vor der Einfahrt und ebenfalls verschlossener Garage für die vorbeifahrenden Beamten keinerlei "Anhaltspunkt" mehr gegeben.

Ja natürlich darf sie das. Wie genau das nun mit dem Grundrecht aussieht weiß ich nicht, aber da du dich anscheinend vorher schon auffällig verhalten hast ist es doch nur gut und recht wenn sie dich kontrollieren, unabhängig davon ob es nun dein Wohnzimmer oder ein Rastplatz ist.

Das lernt man in der Fahrschule. Entscheidend ist, ob das Grundstück zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Hinter Zäunen und Schranken ist kein öffentlicher Raum., auf der offenen Zufahrt schon.

NEIN, definitiv nicht, dazu braucht die Blaue Gesellschaft einen richterlichen Beschluss.

schelm1  07.10.2011, 10:47

Bei einem nicht befriedeten Grundstück oder Gefahr im Verzug geht´s auch ohne!

colli1282  07.10.2011, 10:51
@schelm1

Und ich dachte immer, Privat bleibt Privat. Aber gut, es gibt soviele Geseztesebenen, die zu undeutlich geschrieben sind, dass man sie teils schwer verstehen kann. Wieder was gelernt. Danke schelm1.

wenn es ein abgeschlossenes privatgelände ist nicht, wird aber wohl nicht abgeschlossen gewesen sein.