Darf man die DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift einfach ignorieren?
Ich habe vor ein paar Wochen den Kurs zur Schießstandaufsicht bei unseren Jagdverband gemacht.
Auf diesen Schießstand schießen auch manchmal Sportschützen. Aus diesem Grund hat unser Ausbilder gesagt, dass die Sportschützen mit Gewehrriemen schießen dürfen.
Mein Problem bei der Sache ist nur, dass uns gesagt wurde, dass für uns die DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift gilt. Und in dieser steht ganz klar unter 6.4.1, dass Gewehrriemen von Schusswaffen zu entfernen sind. Und ich habe auch keine Ausnahme gefunden. Oder habe ich etwas übersehen?
Als ich unseren Ausbilder darauf angesprochen habe, schien er überfordert und hat einfach nur gesagt, dass die Sportschützen einfach mit Gewehrriemen schießen dürfen.
Nun frage ich mich, ob ich die genannten Vorschriften einfach ignorieren darf, oder an welches Regelwerk ich mich stattdessen halten soll.
Wenn irgendetwas, was auch immer, mit den Gewehrriemen eines Sportschützen passiert, zieht man doch auch sicher die Vorschrift zu Rate und wenn da steht, dass die Gewehrriemen zu entfernen sind, sieht das dann nicht ein bisschen komisch aus, wenn man so eine klare Anweisung nicht einhält?
3 Antworten
Ich kenne keinen Schießstand, an dem nicht die Standordnung aushängt. Sollte es Ausnahmen für Sportschützen eben, müsste das dort verzeichnet sein.
Das habe ich aber noch nie gefunden, ich habe den Schein für die Schießstandaufsicht auch. Aus Gefährdungsgründen halte ich das auch für völlig unsinnig. Ab und zu schieße ich auf dem Trapp- und Skeet-Stand mit Sportschützen gemeinsam. Da schießt niemand mit Riemen.
Der Standordnung des DJV ist Folge zu leisten.
Ich bin auch Sportschütze und Jäger, das heißt, ich schieße sowohl auf Ständen des DJV als auch des DSB. Beim DJV muss ich den Riemen abnehmen. Und ich mache das auch, da mir sonst Standverbot erteilt wird. Und das ist eigentlich auch kein Problem, das dauert ein paar Sekunden...
Ich würde mich hier ganz klar an die Standordnung des DJV halten.
Ich kenne auch keinen einzigen Schießstand, an dem mit Riemen geschossen werde dürfte.
Passiert hier was (es hat ja seinen Grund, weshalb Riemen abgenommen werden müssen), ist der Teufel los - und einem evtl. Geschädigten nicht geholfen.
Für Mitleser:
Im Zweifelsfall könnte man sich auf der Behörde erkundigen - wobei ich auch hier davon ausgehe, daß Sicherheit oberste Priorität hat.