Darf man den Sprinter Pritsche mit der Klasse B fahren?

4 Antworten

Entscheidend ist, ob der Sprinter ein zulässiges Gesammtgewicht von über 3,5 t hat. Ist dies der Fall darfst du ihn nicht fahren. Dies sollte auch am Digitaltacho, also dem Kontrollgerät erkennbar sein. Denn über 3,5 t ist dies bei gewerblicher Nutzung erforderlich, außer es wird nach der Handwerkerregelung im Umkreis von 100km gefahren.

machhehniker  15.04.2016, 05:22

Der Tachograph kann auch bei ZGG bis 3,5t nötig sein wenn das Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat, also mit Anhänger im gewerblichen Güterkraftverkehr genutzt wird.

autofuchs1  16.04.2016, 11:28
@machhehniker

Das stimmt, es gibt auch einige Sprinter mit 3 und 3,5t Zulassung und Tacho. Bei Anhängerkupplung ist es verplichtend, sonst zwischen 2,8 und 3,5 t freiwillig. Aber ist dann nicht auch eine Fahrerkarte notwendig, denn wenn ein Kontrollgerät verbaut ist muss doch auch eine Karte gesteckt werden oder? Und für die Fahrerkarte benötigt man doch einen LKW Führerschein und die notwendige Grundqualifikation ist erforderlich. Somit dürfte man einen Sprinter mit zGG unter 3,5t mit Digitalem Tachograph mit Klasse B auch nicht bewegen. Außer man könnte eventuell nachweißen, das es privat ist.

machhehniker  17.04.2016, 05:47
@autofuchs1

Das ist so eine Sache zu der mir immer wieder etwas andere Antworten gegeben werden, scheinbar weiss dies auch Keiner so ganz genau. Wahrscheinlich ist bereits bei der Gesetzgebung gar nicht an alle Sonderfälle gedacht worden und es gibt betreffend der genauen Vorschriften Lücken.

Einerseits heisst es dass wenn ein digitaler Tachograph verbaut ist, man dieses Fahrzeug überhaupt nicht fahren darf wenn man keine Fahrerkarte hat, egal ob man sie nun einstecken muss oder nicht.

Andererseits braucht ein Fahrzeug unter 3,5t überhaupt kein Tachograph, wenn kein Anhänger dran ist frägt Keiner nach dem Tachographen (höchstens TÜV&Co bei der HU).

Es werden auch viele 3,5-Tonner von Bauarbeitern/Handwerkern benutzt die einen Tachographen haben, an denen hängen die sogar Arbeitsgeräte dran (zB Kompressor, Lastenheber,...) und fast Keiner von denen hat eine Fahrerkarte weil dies nicht den gewerblichen Güterkraftverkehr betrifft.

Ich weiss nichtmal ob für die Fahrerkarte ein LKW-Führerschein nötig ist, ich glaube nicht. Die angesprochene Grundqualifikation wird auf dem Führerschein als Schlüsselnummer ausgewiesen, es braucht also nicht noch in Form der Fahrerkarte ein Nachweis darüber vorhanden sein.

Nun habe ich die Grundqualifikation, die ist aber auf meinem Führerschein unter BE nicht angegeben obwohl mit dieser Führerscheinklasse auch dem gewerblichen Güterkraftverkehr nachgegangen werden kann.

Ob der Tachograph auch wirklich Pflicht ist wenn eine Anhängerkupplung verbaut ist (bei entsprechenden Fahrzeugen) glaube ich auch nicht. Natürlich ist es Pflicht wenn es dem gewerblichen Güterkraftverkehr dient, aber sonst kenne ich da auch so Einige die eine Anhängerkupplung nachgerüstet haben, keinen Tachograph haben und bislang bei TÜV&Co keine Probleme damit hatten (wäre es Pflicht hätte ich schon ab und an gehört dass die entweder die Kupplung abbauen oder einen Tachographen hätten nachrüsten müssen).

autofuchs1  17.04.2016, 16:04
@machhehniker

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Also meines Wissens wird für die Grundqualifikation ein C/D-Führerschein benötigt. 

Wann ein Tacho benötigt wird, ist vielleicht auch einfach von der genauen Nutzung abhängig. Wenn ich beispielsweiße als Mechaniker unseren Abschlepplkw (7,5t) fahre, benötige ich sie nicht, da es nur eine Nebentätigkeit ist. Der LKW hat aber auch keinen Tachographen. Einige 7,5t ADAC-Abschlepperlkw die ich kenne, fahren hingegen immer mit Fahrerkarte. Wie du schon sagtest, es weiß keiner so genau wann ein Aufzeichnungsgerät notwendig ist. 

Um auf die Frage zurückzukommen. Bis zu einem maximalen zGG von 3,5t darf mit Klasse B gefahren werden. Eventuell auch mit Tacho. Vorteilhaft wäre es sicherlich, wenn keiner verbaut ist.

Das kommt darauf an welches zulässige Gesamtgewicht der in den Fahrzeugpapieren stehen hat.

Übrigens, was der leer wiegt oder zur Zeit wenn es gefahren wird ist völlig unerheblich für die nötige Fahrerlaubnis, nur die Zulässige Gesamtmasse (früher Gesamtgewicht) spielt für die Fahrerlaubnis eine Rolle.

Schau mal nach dem Gesamtgewicht. Wenn der bis 3,5t bleibt ja sonnst nur mit einem alten Führerschein (7,5t).

turbo6713 
Beitragsersteller
 14.04.2016, 21:26

also leergewicht 1890kg heisst ich darf den fahren oder?

Antitroll1234  14.04.2016, 21:30
@turbo6713

Eingetragenes zulässige Gesamtmasse ist relevant.

Klasse B darfst Du bis 3,5t zGm fahren.

Solang der unter 3,5 Tonnen wiegt darfst du den Fahren.

Crack  14.04.2016, 21:13


Solang der unter 3,5 Tonnen wiegt darfst du den Fahren.


Du meinst die zulässige Gesamtmasse.

turbo6713 
Beitragsersteller
 14.04.2016, 21:10

also ohne ladung so wie der ist darf ich den fahren und darf den bis 3,5t beladen

Crack  14.04.2016, 21:18
@turbo6713

also ohne ladung so wie der ist darf ich den fahren und darf den bis 3,5t beladen

Ich lese daraus das Euer Sprinter eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3500kg hat.

Das was die Karre wirklich wiegt - ob nun leer, teilweise oder voll beladen - ist völlig egal!

Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse die in den Papieren steht. Das ist die Zahl die über legal oder illegal entscheidet.