PKW mit LKW zulassung fahren

4 Antworten

Wenn du in der Versicherung als Fahrer eingetragen bist ja und auch ja wegen der Führerschein Klasse, diese gilt für Fahrzeuge bis 3,5t, das ändert auch nicht die Lkw Zulassung.

stelari  29.10.2011, 09:03

Wenn du in der Versicherung als Fahrer eingetragen bist

absolut uninteressant... wirkt sich nicht auf die Fahrerlaubnis aus....

user1426  29.10.2011, 22:06
@stelari

Ich habe nur alles Relevante aufgezählt. Rechtlich darf er mit seiner Führerscheinklasse, ist er jedoch nicht als Fahrer eingetragen und baut einen Unfall, könnte die Versicherung seinen Vater nachdem, nachdem sie gezahlt haben, in Regress nehmen und wenn er das weiß ist es besser. Den Kommentar hättest du dir also sparen können.

derautodriver22 
Beitragsersteller
 29.10.2011, 03:11

ja ich habe den Führerschein ja erst seit kurzen darf ich ihn bis zum umschreiben fahren ? bzw. siehe auch meine andere Frage da bräuchte ich auch hilfe :D

Für den Führerschein spielt die Zulassung keine Rolle, ob als PKW oder LKW zugelassen, das ist völlig egal. Wichtig ist das zulässige Gesamtgewicht, das dar NICHT über 3,5t liegen. Dann darfst du das Fahrzeug auch mit der Klasse B fahren. Klasse B, das heißt, du kannst mit Begleiter dieses Fahrzeug auch schon mit BF17 fahren.

Die Führerscheinklassen richten sich nach technisch-betriebsfähigen zulässigen Gesamtmasse... wenn der Reißkocher bei der Zulassung als LKW nicht "Aufgelastet" wurde auf ein ZGG von mehr als 3,5 Tonnen, dann darfst du den fahren.

stelari  29.10.2011, 09:06

was vergessen... das Leergewicht ist völlig Uninteressant, das ZGG ist entschident

Franticek  29.10.2011, 10:50
@stelari

DH, wenigstens einer, der eine fundierte Antwort liefern kann.

spielt keine rolle,wichtig ist nur das gewicht bis 3,5t dann ist schluss