Wann ist es bei einem Gericht eine öffentliche Sitzung und wann ist es eine nicht öffentl. Sitzung?
bei einer öffentlichen Sitzung dürfen ja Zuschauer die Gerichtsverhandlung mit zusehen und bei einer nicht öffentlichen Sitzung nicht. Die frage ist ab wann es zB. eine öffentliche Sitzung ist und ab wann nicht.
9 Antworten
Nicht öffentlich sind:
Strafsachen gegen Jugendliche
die meisten Familiensachen
Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Umstände vorliegen
Aber: die Verkündung der Urteile ist IMMER öffentlich!
Nachlesen kann man das Ganze im GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) ab § 169.
Das Gesetz findest du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bun desrecht/gvg/gesamt.pdf
Bei Öffentlichkeit ist das Publikum zugelassen.Bei nicht öffentlichen Verhandlungen wird manchmal zum Schutz der Opfer(bei Verbrechen gegen das Leben speziell b.Kindern)) das Publikum ausgeschlossen.
Gerichtsverhandlungen sind in aller Regel öffentlich. Ausnahmen gelten vor dem Familiengericht und wenn Kinder am Verfahren beteiligt sind. Die endgültige Entscheidung trifft der vorsitzende Richter.
Verhandlungen bei Scheidungen sind nichtöffentlich. Bei der Verkündigung des Scheidungsurteils wird dann aber die Öffentlichkeit zugelassen. Die Öffentlichkeit wird bei sonst öffentlichen Verhandlungen ausgeschlossen, z. B. bei der Vernehmung von Kindern bei Sexualdelikten. Im Jugendstreafrecht wird auch oft die Öffntlichkeit ausgeschlossen.
eine nicht öffendliche Sitzung sind meist Familien sachen z.b. Scheidungen und ähnliches!
Öffentlich sind meist Delikte wie Körperverletzungen usw....
Steht aber immer an den Zetteln neben den jeweiligen Räumen!