Darf man bei Ebay private Dinge verkaufen wenn man Hartz4 bekommt?

9 Antworten

Es kommt darauf an, was Sie machen !

Wenn Sie einen Handel beginnen wird die ARGE von Ihnen eine Gewinn- und Verlustrechnung verlangen und sich bemühen, bei Ihnen zu kürzen.

Wenn Sie allerdings : nur hin und wieder Teile Ihres Vermögen "umwandeln", geht das auch das "Amt" nichts an.

Beispiel : Wenn Sie Getränke kaufen, oft in Pfandflaschen, wird Ihnen das Pfandgeld auch nicht als Einkommen abgezogen.

Wenn Sie also hin und wieder Gegenstände aus Ihrem Privtabesitz verkaufen, Ihr altes Fahrrad, Ihr altes Auto, den alten Kühlschrank usw. usw. dann ist das eine reine Vermögensumwandlung und geht das Amt nichts an.

Also würde das Arbeitsamt Stress machen wenn man ein paar Euros zusätzlich auf dem Konto hat?

Jein.

Geschütztes oder privilegiertes Vermögen - wie z.B. zulässiger Hausrat - bleibt auch durch den Verkauf unberührt; es handelt sich um eine sogenannte Vermögensumwanbdlung.

Problematisch wird es, wenn du Gewinne machst, gewerblich handelst und Vermögen verkaufst, das nicht besonders privilegiert ist (Opas Münzsammlung).

Das größte Problem ist das der Gewerblichkeit: hier kommt es weniger auf die Art der verkauften Gegenstände oder die Erlöse an oder ob die Artikel dir gehören, als regelmäßig auf die bloße Anzahl der Transaktionen. Das heißt: verscherbelst du jeden Monat 10 der 15 Artikel, bist du schnell mit gewerblich dabei ... und dann wird es ungemütlich ...

kommt auf die Höhe des Gewinnes an

wenn beim Datenabgleich (der wird regelmäßig gemacht), rauskommt daß Du mehr Gewinn gemacht hast, als Dein Freibetrag erlaubt, kann es verdammt viel Ärger geben

Und wenn jetzt jemand sagt, daß stimmt nicht, hat sich getäüscht

Ich habe etwa 1 Jahr lang ALG2 bezogen und bei Ebay verkauft

In irgendeinem Monat habe ich ca 1890 Euro auf dem Konto durch Ebay gehabt, und von diesen durfte ich schön etwas abdrücken (an Jobcenter)

Wenn das öfters passiert, gibt es eine Anzeige wegen Sozialbetrug

Bruce1968  06.02.2012, 14:10

oha, das heißt 180 Euro, nicht 1890!!!!

Bei normalen Sachen nicht, aber wertvolle Dinge, welche nicht zum Lebensstandard gehoeren, da wird es Probleme geben, da man ja auch das entsprechende Formular "Vermoegen" des Jobcenters ausgefuellt hat. Ausserdem ist man verpflichtet ab einer bestimmten Summe (wie hoch weiss ich allerdings nicht genau) dem Jobcenter dies mitzuteilen. Nebenbei darf man auch bis zu 160 Euro im Monat verdienen, wobei die Arbeitsstunden zu beachten sind.

Du musst es normalerweise angeben, jedoch ist kein Vermögenszuwachs. Steuerrechtlich ist das evtl aber anders. Das heisst es kann sein dass Du´s als Einkommen beim Finanzamt angeben musst.