Darf man auf der Straße eigentlich überall im Rückwärtsgang fahren, solange man in Fahrtrichtung und angemessener Geschwindigkeit fährt?

6 Antworten

Ich habe Neulich noch etwas Gelesen, das ein PKW auf Grund der Beleuchtung , Sicht und Spiegel  usw. nur zum Rangieren im Rückwärtsgang  genutzt werden darf. Ich finde es leider nicht wider. Aber die Argumente leuchten mir ein. Ich schaue noch mal, ob ich es wiederfinde.

Ich würde das verneinen. 

Es gibt zwar meines Wissens nach kein grundsätzliches Verbot, aber eine Behinderung bzw. eine Gefährdung Anderer ist hier ganz schnell aufgezeigt. 

Nach hinten hast du nur ein deutlich eingeschränktes Gesichtsfeld. Ausserdem hast du nur einen Rückwärtsgang und wirst damit ganz schnell zum Verkehrshindernis. 

Die komplette Fahrwerksgeometrie ist auf Vorwärtsfahrt ausgelegt. Bei der Rückwärtsfahrt ist das Fahrzeug sehr instabil. 

Die Bremsen sind auf Vorwärtsfahrt ausgelegt. Die Vorderachse bremst sehr viel stärker, als die Hinterachse, wodurch der Bremsweg bei schnellerer Rückwärtsfahrt deutlich verlängert wäre und sich daraus schon eine Gefährdung ergäbe.

Von der Beleuchtung, möchte ich gar nicht anfangen. Ich denke da an die Rückleuchten, die Scheinwerfer und vor allem an die Bremsleuchten. 

In der Schweiz ganz klar verboten. Das Gesetz hierzu lautet seit dem 1.1.2016 sogar, dass man nicht rückwärts fahren darf, sofern eine Möglichkeit zur Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs gegeben ist. Heisst im Klartext, dass man, sollte die Möglichkeit bestehen, sich z.B. mit 20 Metern rückwärts fahren in den Verkehr einzuordnen, nicht wahrgenommen werden darf, wenn die Möglichkeit besteht, sich durch Nur-Vorwärtsfahren über z.B. drei Querstrassen hinweg in den Verkehr einzuordnen. Der Grund für diese neue Vorschrift besteht in der Häufigkeit der Personenschäden durch rückwärts fahrende Fahrzeuge. Mag in Deutschland keinen interessieren, aber vielleicht fahrt Ihr ja mal in (oder durch) die Schweiz.

Ausdrücklich verboten ist es glaube ich nicht, aber generell muss man sich im Straßenverkehr so verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefärdet wird. Das Rückwärtsfahren ist aber nicht ganz ohne, man hat keine gute Sicht und die Koordination ist auch schwerer. Von daher darf man wohl keine unnötig langen Strecken im Rückwärtsgang zurücklegen.

ich denke in der nacht nicht, da das auto hinten ja kein abblendlicht hat

GottFicktTeufel 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 23:55

Ja, ist mir nachdem ich die Frage geschickt hab auch eingefallen.... aber tagsüber?

Bizaloro  15.03.2016, 23:56
@GottFicktTeufel

Also ich habe noch nie darüber nachgedacht aber ich sehe nicht was dagegen spricht, wenn man wirklich garnicht eingeschränkt ist