Darf man theoretisch im Rückwärtsgang auf der Autobahn fahren?
Wenn man im Rückwärtsgang in die Richtige Richtung fährt wäre das legal ?
10 Antworten
nein. es sei denn, du baust deine beleuchtung vorher um und lässt dir das eintragen.
aber selbst dann wirst du die auf deutschlands autobahnen vorgeschriebene mindestgeschwindigkeit von 60km/h nicht erreichen. bauartbedingt erreichst du mit dem rückwärtsgang diese geschwindigkeit nicht.
eine vorschrift, dass der fahrzeuglenker in fahrtrichtung sitzen muss, wäre mir hingegen nicht bekannt.
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;
Es gibt nur eine festgelegte bauartbedingte Geschwindigkeit für ein KfZ. Eine bauartbedingte Rückwärtsfahrgeschwindigkeit ist nicht festgelegt und auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit kommt es nicht an.
Mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit im Rückwärtsgang stösst man aber an andere Grenzen:
§ 3 Geschwindigkeit
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Man könnte sich aber darauf berufen, dass man es nicht grundlos macht, weil es im Rückwärtsgang nicht schneller geht.
Nein, das ist verboten.
Wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren:
in einer Ein- und Ausfahrt: 1 Punkt und 75 Euro Bußgeld
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen: 1 Punkt und 130 Euro Bußgeld
auf der durchgehenden Fahrbahn: 2 Punkte, 200 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot
Auf der Raststätte ist es grundsätzlich erlaubt:
Dem entspricht, dass für Nebenbetriebe wie Tankstellen, Raststätten und
Parkplätze zumindest auf deren eigentlichen Betriebsflächen die strengen
Regeln des § 18 StVO nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt gelten
(vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf VM 1979, 29 m. abl. Anm. Booß; OLG
Frankfurt VRS 57, 311; BayObLG VRS 58, 154; OLG Koblenz NZV 1994, 83 =
VM 1994, 15 m. abl. Anm. Booß; Jäger in HK-StVR, Stand Juli 2001, § 18
StVO Rdn. 6; Janiszewski/Jagow/Burmann aaO § 18 Rdn. 1 a.E.). Das Halten
(§ 18 Abs. 8 StVO) auf einem Parkplatz oder einer Raststätte entspricht
gerade der Zweckbestimmung dieser Einrichtungen; ebenso wird dort
regelmäßig das Wenden und Rückwärtsfahren (§18 Abs. 7 StVO) nicht nur
zulässig, sondern unter Umständen für einen reibungslosen Betrieb
unerlässlich sein.
Nein. Rückwärts darfst Du auf der Autobahn nur fahren, um aus einem Parkplatz einer Raststätte rückwärts auszuparken.
Geisterfahrt durch Befahren der falschen Seite im Straßenverkehr
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Neben der Freiheits- oder Geldstrafe kommt es auch zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen.
So müssen Falschfahrer oft auch mit einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten rechnen.
Auch wen man rückwärts in die richtige Richtung fährt den die Scheinwerfer sehen dann aus wie ein Geisterfahrer und der das sieht erschrickt dann hat man auch die volle Schuld am Unfall der folgt ohne wen und aber .
Und das wird auch so bestraft .
Nur weil man in die richtige Richtung fährt ist das kein Milderungs Grund .