Darf man auf Bundesstraßen die baulich von ein ander getrennt sind 130 fahren?
Ein Freund von mir meinte das da Richtgeschwindikeit von 130 gilt. Richtgeschwindikeit ist doch aber nur eine empfohlene Geschwindikeit wo man schneller fahren darf, wenn nichts andere angegeben ist. Wie schnell darf man denn auf solche Bundestraßen fahren? 100, 130 oder schneller?
11 Stimmen
9 Antworten
Bitteschön: http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe
Man darf 130 sobald 2 Spuren pro Richtung oder bauliche Trennung. Darfst natürlich auch schneller, aber 130 is Richtgeschwindigkeit, wie halt bei Autobahnen auch.
Danke. Hier ist ja jeder einer anderen Meinung.
Auf allen Straßen, nicht nur BAB oder Kraftfahrstraßen, dessen Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind, gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung (außerhalb geschlossener Ortschaften), solange diese nicht durch Zeichen angeordnet ist.
130 ist eine Richtgeschwindigkeit, das ist eine Empfehlung, man darf auch schneller fahren.
evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.
Sorry, aber das ist nicht richtig, die Kfz-Haftpflicht muss Fremdschäden diesbezüglich grundsätzlich zahlen.
Aber eine Schuldteilung, die wäre je nach Fall möglich.
hm,
also im prinzip hast du dir schon die Richtige Antwort gegeben.
Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h, aber da die Richtgeschwindigkeit, keine Zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt, darf man auch schneller fahren.
Wenn nichts steht dann darf man mehr als 130 fahren.
einhundert
@dollgar, auch unter deinem Link steht folgendes:
auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (eine „Gelbe Autobahn“)
Damit outet deine eigene Quelle deine Antwort als nicht richtig. ;))
Es ist schon mehr als eine Empfehlung - z.B. kannst du bei Unfällen eine Mithaftung bekommen und evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.