Darf man auf Bundesstraßen die baulich von ein ander getrennt sind 130 fahren?

schneller 55%
130 27%
100 18%

11 Stimmen

9 Antworten

130

Bitteschön: http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_Stra%C3%9Fe

Man darf 130 sobald 2 Spuren pro Richtung oder bauliche Trennung. Darfst natürlich auch schneller, aber 130 is Richtgeschwindigkeit, wie halt bei Autobahnen auch.

KWausD 
Beitragsersteller
 17.01.2012, 15:27

Danke. Hier ist ja jeder einer anderen Meinung.

schneller

Auf allen Straßen, nicht nur BAB oder Kraftfahrstraßen, dessen Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind, gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung (außerhalb geschlossener Ortschaften), solange diese nicht durch Zeichen angeordnet ist.

130 ist eine Richtgeschwindigkeit, das ist eine Empfehlung, man darf auch schneller fahren.

LastNightfall  17.01.2012, 15:25

Es ist schon mehr als eine Empfehlung - z.B. kannst du bei Unfällen eine Mithaftung bekommen und evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.

Eichbaum1963  17.01.2012, 15:47
@LastNightfall

evtl. zahlt auch die Versicherung nicht.

Sorry, aber das ist nicht richtig, die Kfz-Haftpflicht muss Fremdschäden diesbezüglich grundsätzlich zahlen.

Aber eine Schuldteilung, die wäre je nach Fall möglich.

schneller

hm,

also im prinzip hast du dir schon die Richtige Antwort gegeben.

Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h, aber da die Richtgeschwindigkeit, keine Zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt, darf man auch schneller fahren.

schneller

Wenn nichts steht dann darf man mehr als 130 fahren.

100

einhundert

dollgar  17.01.2012, 15:25
Eichbaum1963  17.01.2012, 15:42
@dollgar

@dollgar, auch unter deinem Link steht folgendes:

auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (eine „Gelbe Autobahn“)

Damit outet deine eigene Quelle deine Antwort als nicht richtig. ;))