Darf man mit ner fahrenden bierkiste auf nem "bürgersteig" einer bundestraße fahren?
Also, darf man mit ner fahrenden bierkiste, so 50ccm, auf sonem bürgersteig/radweg an der seite von ner bundesstraße fahren? Also von der stadt zum nächsten dorf?
4 Antworten
Hallo interfraction,
mit einer motorisierten Bierkiste darfst Du weder:
- auf dem Fußweg, noch
- auf dem Radweg, noch
- auf der Straße
fahren.
Im Paragraphen 2 der Straßenverkehrsordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html) steht:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen
Und im Paragraphen 1 des Straßenverkehrsgesetztes (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html) steht:
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens.
Die von Dir beschriebene motorisierte wird aber wohl kaum von der Zulassungsbehörde zugelassen worden sein.
Weiterhin ist folgendes Gesetz zu beachten:
§ 1 Pflichtversicherungsgesetz
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
Das heißt, wenn die Bierkiste mit dem 50ccm nicht versichert ist, was wohl sicherlich der Fall sein wird, darf sie weder auf öffentlichen Wegen, noch auf Plätzen verwendet werden.
Weiterhin ist folgendes Gesetz zu beachten:
§ 3 Fahrzeugzulassungsverordnung:
Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Das heißt, wenn die motorisierte Bierkiste nicht zugelassen ist und kein Kennzeichen hat, darf sie auch nicht auf der Straße in Betrieb gesetzt werden.
Also kurz gefast, wenn Du mit der motorisierten Bierkiste wie von Dir beabsichtigt auf dem Bürgersteig/Radweg/Straße fährst, verstößt Du gegen zahlreiche Gesetze und es droht eine Geld.- oder Freiheitsstrafe.
Schöne Grüße
TheGrow
Wahrscheinlich nicht!
Pflichtversicherungsgesetz
Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit/ tatsächliche Höchstgeschwindigkeit.
Mit eienr Mofa darfst Du ja schon nicht auf einem Radweg fahren, wenn es dort nicht ausdrücklich steht.
LOL
Hab Deinen Beitrag in den letzten Tagen mehrfach gelesen und stolpre erst heute im schlaftrunkenen Zustand über den Fehler:
Natürlich darf ich mit einem Mofa auf dem Gehweg fahren
Aber ich kenn Dich und weiß natürlich, dass Du nicht "Gehweg" sondern "Radweg" schreiben wolltest.
Musste dieses Hinweis schmunzelnder Weise dennoch geben :-)
Hast natürlich Recht!! So kommt es halt, wenn man in 3 Zeilen zweimal das gleiche Wort "Radwege" schreiben möchte und mit den Gedanken nicht hundertprozent bei der Sache ist.
Es freut mich um jeden aufmerksamen Leser, der auf eine "freundliche Art" auf Fehler jeder Art hinweist.
Nein.
Das darfst du allenfalls mit Mofas, und das auch nur auf Radwegen an denen das durch ein zusätzliches Schild ("Mofas frei") erlaubt ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das nicht erlaubt sein dürfte, da dieser rollende Bierkasten doch mit Sicherheit selber zusammengebastelt wurde.
selbstverständlich marke eigenbau :) aber wenn mofas erlaubt sind mit nem 50ccm motor warum keine flotte bierkiste?
Weil eine Mofa eine Typgenehmigung besitzt. Also für den öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zugelassen wurde. Weitere Pflichten bleiben da zunächst dann unberücksichtigt.
Ich glaube, es gibt noch eine Ausnahme bis max. 6 km/h. Bin mir da aber auch nicht sicher, ob damit selbstgebastelte Bierkisten mit Verbrennungsmotor erlaubt wären.
Natürlich darf ich mit einem Mofa auf dem Gehweg fahren. In § 2 Abs. 4 Satz 6 StVO steht wörtlich: "Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofa Radwege benutzen". Ein extra Verkehrszeichen dafür bedarf es nicht.