Darf man als Zugführer wegen einer Katze bremsen oder muss man voll draufhalten?
12 Antworten
Ich sag mal so: Wenn ein Zug in voller Fahrt ist und auf einmal vor ihm ein Tier, wie z.B. eine Katze auf dem Gleis steht, kann er nicht mal eben wie bei einem Auto eine Vollbremsung hinlegen. So ein Zug kann einen Bremsweg von bis zu 1km haben. Also bleibt dem Zugführer nichts übrig als das arme Tier zu überfahren.
Es bremst kein Zug wegen einer Katze, weil die Unfallgefahr im Zug für Fahrgäste zu hoch ist. Außerdem ist der Bremsweg sowieso viel zu lang, die Katze ist sowieso Matsch!
Ein Zugführer darf nicht wegen einer Katze die Gesundheit seiner Fahrgäste gefährden. Abgesehen davon, hätte das auch wenig Erfolg für die Katze, ein Zug hat mit Sicherheit einen schwerfälligeren Bremsweg als z. B. ein Auto.
L. G. Lilly
Darf er nicht.
Dem Zug wird durch die Kollision nichts passieren. Durch einen Gefahrenhalt, besteht aber für die Insassen des Zuges eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben.
Im übrigen gilt diese Regel auch für die meisten Länder in Europa, für den Straßenverkehr, ein ausweichen oder Bremsen ist nur gestattet, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Insassen gefährdet werden.
wegen tieren wird kein zug gebremst - meine hündin wurde von einem gleisfahrzeug getötet. von sehr weit weg hörte man schon das getröte des gleiswagens( hör ich heute noch ist 11jahre her) meine hündin rannte auf den gleisen hinter einem hasen her .der wagen hat NICHT abgebremst- hat voll drauf gehalten -- wir hatten sie leider nur 3 jahre , kam aus einer schlechten haltung- war eine wunderbare tricolor borderhündin
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