Darf man als Midijobber überstunden mit in das neue Jahr nehmen?
3 Antworten
So lange sich eine betrieblich notwendige Mehrarbeit nur über eine kurzen Zeitraum erstreckt und zudem stets binnen 3 - 6 Monaten auf das zulässige Mass für Minijobs ausgeglichen wird, wäre die bessere Lösung einen Ausgleich in bezahlter Freizeit aus den angefallenen Überstunden bis zum 31.12.2017 zu erreichen und dann noch aus 2017 zustehende Urlaubstage nach 2018 zu übernehmen.
Dann hast Du in 2018 bis zum März Zeit, Deinen Resturlaub aus 2017 aufzubrauchen.
Grundlegend darf pro 6 Monate Betriebszugehörigkeit aber nicht an mehr als 3 Monaten mehr als zulässig gearbeitet werden und der entsprechende Ausgleich ist in den anderen 3 Monaten durchzuführen auf die Norm des Minijobs. Zudem dürfen die prozentualen Überschreitungen des zeitweisen Arbeitspensums dabei nicht "erheblich" überschritten werden, sondern pro Monat m.W. höchstens um etwa 10 - 20 % laut obiger Erklärung.
Ich sprach aber eher von der Situation der hinterfragten Überstunden in sich.
Was Du meinst, ist m.W. in Zeit und Umfang aber auch um etwa 20% + für nicht vorhersehare Zeitabschnitte kurzen Umfangs limitiert über die allgemeinen Grenzen hinaus.
Es muss dann zudem über das gesamte Jahr hinaus bei einem Jahresbrutto von 5400 Euro bleiben.
"in Zeit und Umfang aber auch um etwa 20% + für nicht vorhersehare Zeitabschnitte kurzen Umfangs limitiert"
Keine Ahnung, was Du meinst.
"Es muss dann zudem über das gesamte Jahr hinaus bei einem Jahresbrutto von 5400 Euro bleiben."
Das ist falsch!
Noch einmal: Die monatliche Einkommensgrenze von 450 € darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 3 x aus unplanbaren, nicht vorhersehbaren betrieblichen Gründen überschritten werden - ebenso darf dadurch die Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € überschritten werden!
Lass' uns nicht streiten @Familiengerd, bezüglich der Verdienst-Obergrenze von max. 5400 Euro pro Jahr hier
" Arbeitet Ihr Minijobber innerhalb der Jahresfrist mehr Stunden, als er mit Ihnen für einen Verdienst von 5.400 Euro vereinbart hat, baut er damit ein Zeitguthaben auf. Kommt er mit diesem Guthaben über den zulässigen Verdienst von 5.400 Euro, beendet das den Minijob – ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie als Arbeitgeber absehen konnten, dass Ihr Minijobber die vereinbarte Stundenzahl überschreitet. "
Quelle :
Im Bezug auf die Ausgleichung und Schwankungen reden wir nur aneinander vorbei. Zugegeben aber, das meine Beispiele in diesem Bezug tatsächlich nicht ganz korrekt waren.
Lass' uns nicht streiten
Natürlich nicht! 😉
Hier nur die Aussagen von der Seite der Minijobzentrale - Hervorhebungen durch mich ( https://www.minijob-zentrale.de/DE/01\_minijobs/02\_gewerblich/01\_grundlagen/01\_450\_euro\_gewerbe/01\_Entgeltgrenze/node.html ):
"Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro,, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro
betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich derr Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert dass gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen"
Das sollte in deinem Vertrag stehen.
nein steht leider nix nur das meine Arbeitsstunden im monat 96,12
Dann würde ich mal mit dem Chef verhandeln, ob du diese Stunden bei vollem Lohn abbauen kannst oder wie immer er sich das vorstellt.
Mit einer Monatsarbeitszeit von 96,12 Stunden hast du keinen Minijob mehr - es sei denn bei einem Stundenlohn von 4,68 €, was ganz klar sittenwidrig wäre.
Bei einem Mindestlohn von 8,84 € darf die Monatsarbeitszeit höchstens 50,9 Stunden betragen!
Die haben meine Frage einfach geändert.Ich habe einen Midijob.
Ich hab das mal wieder geändert. Hoffe, jetzt ist es okay. (Das vorher war ich aber nicht!)
Danke
Ein MInijober sollte an sich keine Überstunden haben, denn das ist so generell nicht vorgesehen.
Du kannst aber mtl. mit deinen Stunden schwanken
Und hast du mehr stunden, kannst du die sicherlich mitnehmen, dann muss der Chef aber zeitnah in den nächsten Monaten dir weniger Stunden zum arbeiten geben, bei Lohnausgleich.
Wenn Du tatsächlich vom Minijob sprichst:
Die zulässige Einkommensgrenze darf innerhalb von 12 Monaten dreimal aus nicht vorab planbaren betrieblichen Gründen überschritten werden (z.B. unvorhergesehene Krankheitsvertretung).
Es muss dafür auch keinen nachfolgenden Ausgleich geben, und die daraus resultierende Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze für den Minijob ist ebenfalls unschädlich.
Insofern sind die diesbezüglichen Aussagen in Deiner Antwort falsch.