Darf man als Lehrer zwei Verträge an zwei unterschiedlichen Schulen haben und unterrichten?
Ich arbeite zurzeit als Kunstlehrerin , da jedoch der Bedarf an Kunstlehrern so hoch ist, könnte ich auch noch an einer zweiten Schule arbeiten (beides Teilzeit). Ist das vom Gesetz überhaupt erlaubt ?
Vielen Dank!
8 Antworten
Wenn man die entsprechenden Stundenpläne koordiniert, warum nicht?
Du hättest dann bei einer Stellung die Steuerklasse 6. Erst bei der ESt-Erklärung wird das dann berichtigt.
Wenn es für beide Schulen der gleiche Träger ist, wäre das auch in EINEM Vertrag möglich
Solange die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird, darfst Du "beliebig viele" Arbeitsverträge haben.
Gerade bei Sport- und Religionslehrern ist es häufig der Fall, dass diese an mehreren Schulen arbeiten. Das sollte bei Kunstlehrern also auch kein Problem sein.
Wenn beide Arbeitgeber das mitmachen ja.
Du brauchst aber die Genehmigung von beiden (am besten Schriftlich)
Nein darf man nicht, denn es ist gesetzlich nicht erlaubt
Glaube es ist das öffentliche Arbeitsrecht
Könntest du mir das entsprechende Gesetz nennen ? Welches besagt, dass das nicht erlaubt ist ?
Da es nicht verboten ist, ist es erlaubt.
Ich denke, dass sowas gar nicht so selten gemacht wird.