Darf man als Hartz 4 Empfänger vorrübergehend woanders wohnen?

8 Antworten

da ich laut eines “Knebelvertrages“ für die nächsten 4 Jahre auf eine Kündigung meiner derzeitig angemieteten Wohnung verzichte 

Ich würde abklären ob ein so langer Vertrag überhaupt rechtens ist. ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen.

bei einem bekannten übernachten kann

Wenn du das nachweislich für deinen Beruflichen Werdegang machst, denke ich, wird man dir beim Arbeitsamt hier durchaus etwas zugestehen. - Aber dennoch würde ich an deiner Stelle dort unbedingt vorher einen Termin machen und nachfragen.

Brandor 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 16:53

Leider ja. Die Höchstdauer des Kündigungsverzichts liegt bei 4 Jahren. Durch gewisse Umstände und Zeitnot musste ich darauf eingehen.

Da würde ich mich nicht auf irgendwelche anonymen Ratschläge aus dem Internet verlassen.

Sprich mit den zuständigen Leuten beim Arbeitsamt oder Sozialamt (heißt das heute noch so, ich glaube nicht, aber Du wirst schon wissen).

Ich weiß, die Leute dort sind oft recht - hmm - unflexibel, aber ich mache im Leben immer und immer wieder die Erfahrung, wenn man mit den Leuten aufrichtig (und respektvoll) spricht, geht oft vieles!

Viel Glück.. auch mit deiner beruflichen Zukunft!!

Brandor 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 16:55

Schade das solchen Einzelfällen Steine in den Weg gelegt werden. Dabei kommen auf mich unterm Strich noch mehr Unkosten zu als ich bereits habe - und die muss ich von meinem Regelbedarf bezahlen der ja ohnehin sehr üppig ausfällt.

Ich würde mich mal an das Jobcenter und den Mieterverein wenden und recherchieren, ob eine Möglichkeit der Untervermietung besteht (die dann das Jobcenter als Einnahme verbuchen könnte). Besonders, wenn ihr in der Stadt Studenten habt, könnte das ja passen.

Kläre - am besten beim Mieterverein - ob Du ein Anrecht darauf hast, dass Du die Wohnung für die Zeit untervermietest (also dass der Vermieter keine Einwende dagegen haben darf).

Weiter kläre mit dem Jobcenter, ob es okay ist, wenn Du die Ausbildung machst. Wenn Du eine Zustimmung erhältst, lass es Dir unbedingt schriftlich geben. - Es ist sinnvoll, dass Du Dich zum Gespräch von einem Beistand, auch Ämterlotse genannt, begleiten lässt (dazu gleich mehr).

Auch solltest Du mit Deinem Bekannten klären, ob man Dein Wohnen dort in Form eines Untermietverhältnisses oder einer Wohngemeinschaft gestalten kann. - Lies dazu meine Antwort an die Userin Studentin...

https://www.gutefrage.net/frage/hallo-zusammen-ab-oktober-fange-ich-ein-duales-studium-in-duesseldorf-an-hierzu-wuerde-ich-gerne-mit-meinem-freund-zusammen-ziehen-da-er-viel-naeher-wohnt?foundIn=expert-mail

in der ich verschiedene Tipps gebe. - Auch meine Hinweise zum Beistand findest Du dort.

Auch mein Hinweis auf Sozialberatung ist für Dich möglicherweise hilfreich.

Wirst du während der Ausbildung weiterhin ALG2 beziehen können?

Schulische Ausbildung wäre eigentlich Schüler-Bafög.

Wenn du beim Bekannten wohnst (nicht nur zu Besuch bist) und er ALG2 bezieht, ist das natürlich relevant. Das Amt bezahlt doch nicht die volle Whg. wenn auch jemand anderes dort wohnt.

U.U. hättest du das Recht deine Whg. unterzuvermieten aber in Verbindung mit ALG2 alles kompliziert.

Würde dich der Vermieter evtl. aus dem Mietvertrag entlassen weil du wg. Ausbildung umziehen müsstest? Fragen kostet nichts.