Darf man als Autofahrer Sturmhaube oder Maske tragen wegen den blitzern?
7 Antworten
Nein, § 23 Abs. 4 StVO. Auch die Burka ist verboten.
Eben
Selbstverständlich!
Du hast vergessen zu erwähnen, dass du sommers wie winters im offenen Cabriolet unterwegs bist.
Allerdings bist du dann nicht gegen Gewitter-Blitze geschützt; Vorsicht vor Kopfverletzungen - Hirnschädigung möglich.
Was für eine Frage? Echt jetzt?
Das Ticket bekommt der Halter. Ist der nicht gefahren, kann er Angaben dazu machen, wer gefahren ist. Muß er aber nicht unbedingt.....
Probier das doch einfach mal aus..... Aber, so als kleine Warnung vorweg.... In dem Fall, kann Dir (dem Halter) das Ordnungsamt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. Dann schreibst eben 1 Jahr lang jeden einzelnen Km auf. Wer, wann, wohin, Entfernung.....
Und..... die werden das kontrollieren. Und wehe, es ist lückenhaft!
Hallo,
nun,in der StVO gibt es keinen § , der daß verbietet.
Auf der anderen Seite gibt es aber die berechtigte Angst vor Terroristen.
Daher würde ich mir das sehr sehr gründlich überlegen, ob ich mich im Auto so vermumme.
Im günstigsten Falle stehen so 5 bis 10 Streifenwagen mit Blaulicht um dich rum und 20 Waffen sind auf dich gerichtet.
Im schlimmsten Falle haste aber auch ein Loch im Kopf.
Doch § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO.
daß?
klär mich auf - welches Wort in welchem Zusammenhang
Schoma vom Vermummugsverbot gehört?
Einzige Ausnahme sind Zweiradfahrer während der Fahrt, danach muss die Haube runter.
Ach so, ja da sind da noch die Beamten der Sondereinsatzkomandos, die sollen nicht wiedererkannt werden.