Helm beim Autofahren

9 Antworten

Es sei mal dahingestellt ob es rechtlich erlaubt ist. Aber es ist in jedem Fall äußerst gefährlich. Helm und Kopfstütze vertragen sich nicht. Im Falle eines Unfall wird erst der Helm, mit dem Kopf aufgehalten, wärend sich der Oberkörper noch weiterbewegt. Das führt unweigerlich dazu das auf die Halswirbelsäule Kräfte wirken für die diese nicht ausgelegt ist. Die Folgen kann sich jeder ausmalen.

Selbst wenn du die Kopfstütze entfernen würdest spielt die zusätzliche Masse des Helmes eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Fahrzeuge in denen Helm getragen werden muss, wie Rennsportfahrzeuge, habe dazu entsprechend ausgeführte Sitze und Rückhaltesysteme (z.B. HANS).

Klar, wenn du Rennfahrer bist. Dann ist sogar ein Helm Pflicht.

Jabbula  07.05.2014, 09:15

"Rennen" werden aber auch auf Privatgrundstück gefahren ;-) Dort geht man jegliche Risiken ein.

Wenn Dein Gesichtsfeld dadurch nicht beeinträchtigt wird, ja!

Auf abgesperrten Strecken ja, im normalem Strassenverkehr eher nein. Das Gesichtsfeld und die Bewegung können eingeschränkt sein. Bei den schönen Passfotos ist der Fahrer nicht zu erkennen.

TheGrow  07.05.2014, 10:12
Bei den schönen Passfotos ist der Fahrer nicht zu erkennen.>

Stimmt zwar, aber ist ja auf der anderen Seite trotzdem nicht verboten

peterobm  07.05.2014, 11:24
@TheGrow

§ 23 - Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers; da kann ein Verbot abgeleitet werden, obwohl weiter dazu eigtl. nix zu finden ist.

Nein den darf man nicht tragen. Begründung hierzu ist das man sich nicht Maskieren oder teile des Gesichts vermummen darf. Die haben wohl angst das man auf den Blitzerfotos nicht erkennen kann wer der Fahrer war. Ja und weiterhin wird die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Ebenfalls eingeschränkt ist das Gehör und das Sichtfeld auch bedingt durch die Einschränkung der Beweglichkeit (Schulterblicke oder einfach links und rechts schauen). Wenn man so einen Unfall baut hat man ein Problem weil die Versicherung nicht zahlen wird und du die Schuld (mindestens Teilschuld) wegen bereits erwähnter Einschränkungen bekommen wirst

TheGrow  07.05.2014, 10:10
Begründung hierzu ist das man sich nicht Maskieren oder teile des Gesichts vermummen darf.>

Es gibt kein allgemeines Vermummungsverbot.

Das Vermummungsverbot gibt es nur nach § 17a Versammlungsgesetz und gilt auch nur für Versammlungen und für die Fahrten zu Versammlungen.

Grundsätzlich steht es aber jeden frei soviel Kleidung zu tragen wie und wo er will.

Aber im Bezug auf die Einschränkungen auf Gehör und Sicht hast Du natürlich recht.

Aber laut StVO darf das Gehör nur durch Geräte nicht eingeschränkt sein. Ob ein Helm im juristischen Sinne als Gerät bezeichnet werden kann, bemag ich zu bezweifeln.

Was bleibt ist, dass die Sich durch den Helm eingeschränkt sein könnte, aber ob dem auch im juristischen Sinne so ist, halte ich ebenfalls für fraglich.

Aber genauso fraglich halte ich den Sinn und Zweck einen Helm im Auto zu tragen. Auf dem Motorrad macht ein Helm ja durchaus Sinn, aber im Auto fängt einen der Gurt auf und der Helm sorgt dafür, dass durch das Gewicht des Helmes viel mehr Kraft beim Unfall aufgewendet werden muss, damit der Kopf nicht nach vorne geschleudert wird und somit sind Schäden an der Halswirbelsäule vorprogrammiert sind.

Bei Autorennen tragen die Rennfahrer deshalb auch immer zusätzliche Systeme zur Stabilisierung des Halsbereiches. Diese Systeme sind aber wieder für den öffentlichen Straßenverkehr völlig ungeeignet, da sie den Schulterblick verhindern.

Schöne Grüße
TheGrow

Myrdin1989  07.05.2014, 10:19
@TheGrow

Tja ich kenn jemanden wo das gemacht hat. Ist mit dem Helm in nen Blitzer gefahren. Der Besitzer des PKW hat gemeldet wer der Fahrer war. Ende vom Lied Zahlen für überhöte geschwindigkeit und Zahlen wegen dem Helm. Anfechten wegen Helm hat damals folgendes gebracht: Es sei nicht erlaubt einen Helm im Auto zu tragen wegen: - Einschränkung der Bewegungen - Einschränkungen Sichtfeld - Beabsichtigtes Maskieren um eine Feststellung der Identität des Fahrers bei Geschwindigkeitsverstoss zu verhindern bzw. zu erschweren.

Aber soweit ich weiß war das Bußgeld wegen dem Helm nicht so hoch. Mir würde eher der fehlende Versicherungsschutz zu schaffen machen, denn die Versicherung wird sich rauswinden wenn ein Unfall war und nachweislich ein Helm getragen wurde

TheGrow  07.05.2014, 11:02
@Myrdin1989

Wie gesagt, es gibt kein Gesetz, was es verbietet vermummt ein Fahrzeug zu führen. Wenn er wegen dem Helm ein Bußgeld bekommen hat, dann allenfalls ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro, wegen Einschränkung der Sicht/des Gehörs.

Was allerdings denkbar ist, dass ihm unterstellt wurde, dass er den Helm aufhatte um bei der Geschwindigkeitsübertretung nicht erkannt zu werden. Oder anders ausgedrückt:

Die im Bußgeldkatalog angegeben angegebenen Bußgelder gelten für fahrlässig begangenen Verstöße. Es könnte natürlich sein, dass ihm unterstellt wurde, dass der Helm extra getragen wurde um bei einer vorsätzlich begangenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht erkannt zu werden. In dem Fall verdoppelt sich aufgrund des Vorsatzes der Geschwindigkeitsübertretung das Bußgeld.

Im Bezug auf die Versicherung hast Du zwar nicht völlig unrecht, aber um Ihren Versicherungsnehmer in Regress (bis 5.000 Euro möglich) nehmen zu können, langt es nicht, dass er einen Helm getragen hat, sondern das Tragen des Helmes muss auch Ursache des Unfalles sein oder zumindest mit dazu beigetragen haben, dass es zu dem Unfall kam.

Effigies  07.05.2014, 12:11
Begründung hierzu ist das man sich nicht Maskieren oder teile des Gesichts vermummen darf.

Wo steht das denn ?

Myrdin1989  07.05.2014, 12:30
@Effigies

lies den zusammenhang. War bei jemandem den ich kenne der sich ein Blitzerfoto eingehandelt hat. Die haben ihm quasi vorgeworfen das er das mit absicht gemacht hat damit man ihn auf dem Bild nicht erkennt wie TheGrow schon bemerkt hat

Lautzen 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 09:24

Ja und bei Motorradfahrer? Eigentlich totaler Quatsch...

Myrdin1989  07.05.2014, 09:30
@Lautzen

Beim Motorradfahren/Rollerfahren (etc.) besteht Helmpflicht! Dein Kommentar ist somit sinnfrei