Darf man... -> Polizei.

Ich lache Polizisten auch gern vor ihren Augen aus. 44%
Gesetztes Hüter sind wichtig. 33%
Ich lache Polizisten nicht gerne aus. 22%
Ich bin einer. 0%

9 Stimmen

12 Antworten

Es ist schlicht eine Provokation, die sie sich nicht bieten lassen müssen! Und hinterher sagst du, du hättest doch gar nichts gemacht, nur dagestanden, als du eins in die Fresse bekommen hast, nicht wahr?

Punki 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 20:02

^^ Mir hat noch nie jemand was getan xD geschweige denn "in die Fresse bekommen"  man nennt es auch Schlagen. Und ganz ehrlich ich steh zu dem was ich tue, da ich Humanoid die nicht  zu ihren Taten stehn können verabscheue.

LonoMisa  16.05.2011, 20:18
@Punki

Dann bist du ja ein braver Junge! Weiter so!

Eine Beamtenbeleidigung wird nach den gleichen Grundsätzen geahndet wie unter sonstigen Mitmenschen, (§165 StGB) Einziger Unterschied: Die Dienstbehörde kann auch einen Strafantrag stellen!! Die Geldstrafe kann zwischen 150 und 5000€ liegen, im Wiederholungsfalle auch Knast, bis zu 3 Monaten.

War dir das wenigstens hilfreich genug?

Übrigens wurde der Begriff "Beamtenbeleidigung" im Kaiserreich geprägt.

so etwas wie beamtenbeleidigung gibt es NICHT. der polizist kann denjenigen dann anzeigen wie jeder andere mensch auch, ob er damit dann viel erfolg hat steht auf einem anderen blatt.

aus freundlichkeit sollte man es trotzdem nicht tun

Nein, auslachen ist gesetzlich nicht verboten! Genausowenig wie es Beamtenbeleidigung gibt! Dieses ist ein weit verbreiteter Irrtum!

corvette1512  16.05.2011, 19:49

Dann sag doch mal zu einem Polizisten Ar.....h, wenn Du so mutig bist.

MrCru  16.05.2011, 19:51
@corvette1512

Du hast aber eine komische Lache, wenn es nach "Ar*****ch" klingt ;D

Punki 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 19:52
@corvette1512

xD Ich bleib lieber bei fiesen andeutungen :)

peterprunken  16.05.2011, 19:48
Nordlicht48  16.05.2011, 19:49
@peterprunken

Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ist sie in Deutschland und Österreich rechtlich kein besonderer Tatbestand.

 

Deinem Link entnommen.

MrCru  16.05.2011, 19:50
@peterprunken

"Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ist sie in Deutschland und Österreich rechtlich kein besonderer Tatbestand." Deutschland oder Österreich würd ich tippen.

corvette1512  16.05.2011, 19:53
@Nordlicht48

@Nordlicht48 ; versuchs doch mal, wenn Du so mutig bist.

peterprunken  16.05.2011, 19:57
@Nordlicht48

Aber Kosten kann es trotzdem

Punki 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 19:59
@peterprunken

@peterprunken Ich habe sie schon Öffentlich ausgelacht und anderes xD aber man kann leicht in Menschenmassen verschwinden :)

Es ist genauso "verboten" Polizisten auszulachen, wie einen Nichtpolizisten auszulachen. Wenn er sich dadurch beleidigt fühlt, kann er dich anzeigen.