Darf in einem Mietshaus nachts die Heizung ausgestellt werden?
Darf in einem Mietshaus nachts die Heizung ausgestellt werden? In diesem Falle von 23h-7Uhr morgens. Ich wohne noch nicht allzu lange hier, bin also völlig überrascht...
11 Antworten
Komplett aus ist unzulässig. Es müssen mindestens 18° Zimmertemperatur gewährleistet sein (6 bis 24 Uhr). Zu den übrigen Zeiten mind. 20 bis 21°C. Warmes Wasser muss rund um die Uhr gewährleistet werden ( 40 bis 50°C mindestens). Wenn das nicht eingehalten wird, liegt ein Mangel vor der zur Mietminderung berechtigt. Zuvor ist der Vermieter abzumahnen. Soweit die Rechtsprechung. Ein Gesetz dazu gibt es nicht.
Die Nachtabsenkung dient als Energiesparmaßnahme auch dem Mieterinteresse.
Der Vermieter verhält sich vertragsgrecht, wenn er von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr eine Mindestetmperatur in den Wohnräumen (!) von 18°C vorhält.
Nun zahlen die Mietparteien höhere Kesseltemperatur und längere Heizzeiten für dich aber anteilig mit - sind sie damit einverstanden? Dann wird der Vermieter gern die Einstellungen ändern: Die Mehrkosten muss er schliesslich nicht bezahlen :-)
Falls nicht, wäre es dir eher abzuverlangen und durchaus zumutbar, im Kosteninteresse aller Parteien auf zusätzliche Badheizer zurückzugreifen denn die anteiligen Heizkosten aller Mitparteien zu erhöhen :-)
GT imager761
Darf in einem Mietshaus nachts die Heizung ausgestellt werden? In diesem Falle von 23h-7Uhr morgens. Ich wohne noch nicht allzu lange hier, bin also völlig überrascht......
Nicht komplett aus aber auf Nachtbetrieb, als von den Temperaturen rteas weniger, darf es sein.
ich werde zunächst darum bitten, dass die Abstellzeiten verändert werden, also 23-5 Uhr.
Erst mal freundlich versuchen eine Einigung zu finden, das ist gut.
Komplett ausgestellt werden darf sie nicht. Möglicherweise ist aber die Nachtabsenkung zu tief eingestellt. Hast du in diesem Zeitraum heißes Wasser, weil das Wasser zentral erheizt wird oder hast du einen eigenen Heißwasserboiler in der Wohnung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Heizung bei kalten Temperaturen ganz ausgestellt wird, das fördert doch die Schimmelbildung. Und dann heißt es wieder: der Mieter wars.....
Ja, natürlich. Sie kann ja auch tagsüber ausgestellt werden, wenn denn der Mieter keine Wärme für den Mietgegenstand benötigt. Viel Glück.