staubsaugen auch morgens 7uhr verboten
ich hatte auf einen samstag morgens gegen 7uhr meine kunstrasen auf den balkon gesaugt nun is mein nachbar der meinung das ich es nicht darf
5 Antworten
Wenn meinem Nachbarn morgens um 6 Uhr einfällt, er müsse noch schnell den Rasen mähen, darfst du bestimmt auch um 7 Uhr deinen Kunstrasen saugen :D Aber verscherze es dir nicht mit deinen Nachbarn ;)
Sachen dürfen auch während der Ruhezeiten runterfallen. Da musst Du dir keine Sorgen machen. Sonst dürfte man sich ja während der Nacht/Mittagsruhe gar nicht in der Wohnung aufhalten. Dein Kater schmeisst vllt. mal was um, erschreckt sich aber sicher und gibt dann erstmal ne halbe Stunde Ruhe. Damit müssen Nachbarn leben. Ist mein Nachbar nicht zu Hause, bellt der Hund auch bei jedem kleinen Geräusch.
Und wenn der Nachbar dich auf dem "kiiker" hat, kann dir das eigentlich relativ egal sein. Der ist ja nicht dein Vermieter und Du hast die gleichen Rechte wie er.
Staubsaugen - wenn es sich nicht um einen außergewöhnlich lauten Staubsauger handelt - gehört zu den üblichen Wohngeräuschen, die grundsätzlich hingenommen werden müssen und nur in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr und während der Mittagsruhe unterbunden werden können.
Bin mir nicht 100% sicher, könnte auch Regional unterschiedlich sein, aber die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr - 06:00 Uhr. Die Mittagsruhe wird nochmal Regional unterschiedlich geregelt.
Aber abgesehen von allen "Regeln", sollte man einfach etwas Rücksicht nehmen. Man "darf" zwar in der Zeit lärm machen, aber man sollte das nur machen, wenn man sonst, Arbeitsbedingt, die Arbeiten nicht in den vorgesehenen Zeiten erledigen kann.
Ein gutes nachbarschaftliches Verhältniss ist sicher wichtiger, als ein gesaugter Kunstrasen.
Ruhezeiten sind vielerorts an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen allermeist anders geregelt und eine dementsprechende oder verschärfende Hausordnung kennen wir auch nicht, um eine derart allgemeingültige Feststellung treffen zu kölnnen :-(
samstag morgens gegen 7uhr meine kunstrasen auf den balkon gesaugt nun is mein nachbar der meinung das ich es nicht darf
Da könnte er Recht haben: Es gibt keine bundeseinheitlichen Ruhezeiten, aber i. d. R. gilt: Zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr, Samstags bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr und ab 19 Uhr Lärm zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhezeit.
Da hat man halt die örtlichen Bestimmungen zu Ruihezeiten und bes. eine durchaus denkbare Vereinbarung im Mietvertrag oder der Hausordnung einzuhalten, bevor man einen Nachbarn ärgert.
Mancher möchte einfach nach einer antrengenden Arbeitswoche am WE gerne etwas länger ausschlafen :-O
Und dies darf er auch und kann durch den Vermieter deine Abmahnung bei Vertragspflichtverletzung (Hausordnung) auch durchsetzen.
G imager761
sicher darfst du das,auch wenn es nachbar nicht gefällt
Du darfst das, ist aber trotzdem unangenehm für Nachbarn.
ja der nachbar behauptet auch das ich nachts sauge obwohl ich das nicht einmal tue
Naja, für mich wäre 7:00 aber auch mitten in der Nacht ^^
der nachbar hat mich eh auf den kicker schon da kann ich machen was ich will habe hier nen jungen kater der poltert mal gerne was durch die gegend dann heißt es von den nachbarn ich poltere nachts hier rum