Wie ist die Restforderung abzsuschreiben?
Forderung ggü. der im Vergleich befindlichen Fa X beträgt. €11.900. Die Vergleichsquote für diese noch im Forderungsbestand L+L befindliche Forderung von 50% wird auf das Bankkonto überwiesen.Die Restforderung ist somit abzuschreiben.Die Forderung stammt aus dem Vorjahr.Eine Umbuchhung auf das Konto "dubiose Forderungen" ist nicht erforderlich.
Anfangsbestand des Kontos PWB auf Forderungen beträgt €3.480
Habe:
Bank an Forderungen 5.950
PWB auf Forderungen an Forderungen 5.000
USt an Forderungen 950
Von mir wird jedoch eine weitere, vierte Buchhung verlangt. Ich komme einfach nicht dahinter, wo mein Fehler liegt.
1 Antwort
Wenn Du mir erklären kannst was "PWB" damit zu tun hat (ich vermute mal Du meinst mit der seltsamen Abkürzung "pauschale Wertberichtigung)" könnte ich eventuell etwas nachvollziehen.
Mein Buchungssatz wäre:
Abschreibungen auf Forderungen 5.000,-
Umsatzsteuer 950,-
an Forderungen 5.950,-
Die pauschlaen Wertberichtigungen auf Forderungen sind ja nur für ein pauschales, also weder in der Höhe noch auf eine bestimmte Forderung zuzuordnetes Risiko.