Darf ich wegen Falschaussage anzeige machen?
Hallo, ich und mein Kumpel sind einmal zum Müller gegangen und er schrieb mir am Handy das ich ihm 2 PS3 Spiele bringen sollte, als er sie hatte packte er sie aus gab mir die leeren Hüllen und steckte sich die CDs in sein Hosenbein, wo er dann rausgehen wollte fielen die ihm raus, er is dann schnell weggelaufen und gab mir die leeren Hüllen an denen man nicht gesehen hatte das sie aufgeschlitzt wurden, die ich zurückstellen sollte, als ich dann vernommen wurde meinte eine der Verkäuferin, dass sie mich gesehen hat und wie die CDs aus "meinen" Hosen fielen. Dies hat sie der Polizei gesagt und 1 Monat später hatte ich die Anzeige wegen versuchten Diebstahls und ich sollte 10 Sozialstunden ableisten und 70€ an Müller zahlen(50€ fangprämie und 20€ wegen eines der Spiele)mein kumpel bekam lediglich einen brief wegen den 10 sozialstunden und nix vom müller, ich wollte dies aber nicht akzeptieren und wollte Anzeige gegen diese Verkäuferin wegen falschaussage erstatten. Als ich bei der Polizei war fragte ich ob ich Anzeige erstatten könnte und erzählte ihm diese geschichte und dieser meinte das das nicht möglich sei und konnte auch keine anderen gründe nennen außer das wenn gerade ein verfahren über mich läuft ich keine anzeige erstatten kann, danach meinte er er hätte keine zeit und ich sollte gehen .... jetzt die frage an euch: darf ich sie anzeigen? und ist das wirklich eine falschaussage?
3 Antworten
Hallo!
Eine Falschaussage nach § 153 StGB könnte man grundsätzlich schon zur Anzeige bringen. Damit das allerdings durchgeht, müsste die Verkäuferin vorsätzlich falsch aussagen und zwar vor Gericht. Eine Verdächtigung, die sie nur bei der Polizei abgibt, ist für eine Falschaussage nicht ausreichend. Hier würde ich dem Polizisten also Recht geben: Der Sachverhalt für eine solche Anzeige ist schon recht dünn.
Es ist so, wie frodobeutlin100 schon sagte: ein Irrtum ist noch keine Falschaussage.
So wie es sich anhört ist ja noch gar keine Hauptverhandlung gelaufen. Die Verkäuferin kann ihre Meinung ja auch noch ändern. An deiner Stelle würde ich allerdings den Ball schön flach halten. Diebstahl (auch Beihilfe zum Diebstahl) ist kein Kavaliersdelikt - sowas tut man einfach nicht!
Es ist nicht zu fassen, was Ihr Jugendliche aus Jux und Dollerei so anstellt. Du und Dein Freund habt die Karre in den Sand geschoben, nun müßt Ihr zusehen, wie Ihr sie daraus bekommt. Eure Eltern werden sich freuen.
sie sind hier nicht da um blöde bemerkungen zu machen, sondern um hilfreiche antworten zu meinen fragen zu geben?!! -.-
Zwischen einer Falschaussage und einem Irrtum liegt schon einiges .... und so ganz unschuldig bist Du ja nun auch nicht .... das was Du gemacht hast, nennt man Beihilfe .....